muss ich bei einer arbeit mitschreiben, wenn..?

4 Antworten

Ne bei uns muss man einfach nur sagen dass man nicht da war, kann zwar sein dass du mitschreiben musst, aber es wird nicht bewertet, übrigens auch Bayern, also wird das wohl gleich sein 

sunnshineheart 
Fragesteller
 16.10.2017, 16:01

das hat eine andere Lehrerin auch zu mir gesagt aber die, die die ex schreibt hat gemeint dass ich mitschreiben soll und dass sie auch bewertet wird

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xSallyx1234  16.10.2017, 16:02
@sunnshineheart

Dann wird das wohl so sein, wie deine Lehrerin die sie schreibt sagt. Lehrer haben ja sowieso manchmal ihre eigenen Gesetzte.

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adabei  16.10.2017, 16:41

Er/Sie war ja die letzte Stunde anwesend. Also kann die Lehrerin verlangen, dass er/sie mitschreiben muss.

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sunnshineheart 
Fragesteller
 16.10.2017, 17:03
@adabei

aber nicht wenn der Unterrichtsstoff über die letzten beiden stunden geht, oder?

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In einer Extemporale wird normalerweise nur der Stoff der letzten Stunde abgefragt (+ der Stoff, der in dieser Stunden z.B. bei einer Abfrage wiederholt wurde.)
Da du in dieser Stunde anwesend warst, kann deine Lehrerin durchaus verlangen, dass du mitschreiben musst.

Im Uebrigen handelt es sich um keine wirkliche "Steigreifaufgabe", wenn sie euch angesagt wurde.

Als ich zuletzt (2010) in der Schule war, musste man mitschreiben, wenn man nicht in der letzten Stunde krank war.
Du hast doch sicher deine Krankenkarte. Dann geh doch einfach zum Arzt und berichte ihm von starken Migräneanfällen (Da sieht man farbige Streifen und Schlieren vor den Augen und hat das Gefühl, der Kopf platzt) seit der letzten Nacht. Sag, dass du das einmal in 2-3 Monaten hast. Das kann er garnicht prüfen, ob das stimmt, oder nicht. Er würde dich sicher für einen Tag krank schreiben und du musst diese Ex nicht mitschreiben. In Zukunft einfach besser lernen.

Wenn Du ein Attest vorweisen konntest,dann nicht. Wenn nicht, dann musst Du sie mitschreiben. In dem Alter kann man sich fehlenden Unterrichtsstoff bei den Mitschülern erfragen oder man könnte sich mit dem zuständigen Lehrer in Verbindung setzen.



Aus dem Umstand, dass der in einer Stegreifaufgabe abgeprüfte Inhalt auf die vorangegangene Unterrichtsstunde (§ 51 Abs. 2 Satz 2 Realschulordnung (RSO)) bzw. die beiden vorangegangenen Unterrichtsstunden (§ 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Gymnasialschulordnung (GSO)) bezogen sein muss, ergibt sich i.d.R., dass dieser Leistungsnachweis nicht von Schülerinnen und Schülern gefordert werden darf, die in dieser Stunde bzw. diesen Stunden entschuldigt gefehlt haben und den versäumten Stoff nicht selbständig nachlernen konnten.

https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html

adabei  16.10.2017, 16:43

Der Schüler/ Die Schülerin hat aber in der letzten Stunde gar nicht gefehlt sondern nur in den vorhergehenden Stunden. Dieser Paragraph gilt also nicht für ihn/sie.
Ein Attest würde da auch nichts bringen.
Alles hängt also von der Kulanz der Lehrerin ab.

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