Muss es eine Abrechnung der Kosten für eine Klassenfahrt geben?

4 Antworten

Zu meiner Schulzeit (80er Jahre) wurde für die Klassenfahrt (nach Österreich) vorab ein überschlagener Betrag (in DM) berechnet und gezahlt. In dem Betrag waren die Reisekosten (Bus), Unterkunft und Verpflegung (Jugendherberge), sowie geplante Ausflüge und Unternehmungen enthalten.
Die Leistungen unterwegs wurden von den Lehrern vor Ort bezahlt (in ö. Schilling).
Nach der Klassenfahrt wurden die entstandenen Kosten (ink. Wechsel DM <-> öS) für jede Klasse berechnet und die Differenz (in DM) ausgezahlt.
Dabei gab es keine übersichtliche Abrechnung oder gar eine Kopie der Rechnungen oder Quittungen. Man hatte noch Vertrauen zum Lehrer.
Aber die Eltern hätten sicher auf Nachfrage eine Einsicht der entstandenen Kosten erhalten.

Solltet ihr also Zweifel an den entstandenen Kosten haben, könnt ihr doch mal den Lehrer ansprechen. Sicher wird er euch einen Einblick in seine Abrechnung geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PapaWutz54 
Fragesteller
 07.01.2023, 16:22

Sagen wir einfach mal das Verhältnis ist nicht mehr das beste. :)

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Jogibaer2017  07.01.2023, 16:46
@PapaWutz54

Beruht das "Verhältnis" auf Grund der Klassenfahrt, oder gibt es da noch andere Gründe?

Wie sehen die anderen Eltern die ganze Sache? Haben sie auch Zweifel an den Kosten? Vielleicht mal das Thema bei dem nächsten Elternabend ansprechen.
Ich denke, der Lehrer sollte schon im eigenen Interesse eine Kostenaufstellung gemacht haben.

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Nein, es muss nichts abgerechnet oder offen gelegt werden. Die Eltern bekommen einen Betrag X für die Klassenfahrt genannt mit allen inkludierten Leistungen und entweder akzeptieren sie diesen oder lehnen ihn ab.


PapaWutz54 
Fragesteller
 07.01.2023, 12:52

In unserem Fall gab es Selbstverpflegung und ein nicht unbeträchtlicher monetärer Teil wurde dafür verwendet. Und ja, nachdem was unser Kind uns erzählt hat, was es zu essen gab, kommt mir das doch irgendwie komisch vor ohne dem Lehrer etwas unterstellen zu wollen. Ich hätte halt gerne gewußt ob es eine Pflicht der Abrechnung solcher "Nebenkosten" gibt.

Mein normaler Menschenverstand hätte eine Abrechnung erwartet. In der Form Busunternehmen X €, Unterkunft X€, Verpflegung X €. Letztere könnte ja z.B. der Verwalter der Klassenkasse anhand der Supermarktquittungen prüfen.

Es geht nicht um 5€, es ist reines Interesse an der Sache, insofern hoffe ich auf eine Antwort von jemanden der es von der rechtlichen Seite her genau weiß.

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SlightlyAnnoyed  07.01.2023, 13:11
@PapaWutz54

Du hast rechtlich keinen Anspruch darauf. Es wurde eine Pauschale berechnet, ihr habt dem zugestimmt. Dann hättet ihr gleich von Anfang an vereinbaren müssen, dass zB die Ausgaben fürs Essen nachgewiesen werden müssen. So bleibt dir nur, nett nachzufragen.

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Tand0r  07.01.2023, 16:41
@PapaWutz54

Ich sage mal so üblich ist das soweit ich weiß nicht.

Aber ich vermute das wenn man so etwas vor Gericht bringt, man tatsächlich darauf bestehen kann.

Aber ob du danach dein Kind noch auf die Schule schicken willst?

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Der Lehrer muss eine solche Abrechnung auf Verlangen erstellen, da er fremde Gelder verwaltet hat.

Auf der anderen Seite muss derjenige, der eine solche Abrechnung verlangt dem Lehrer die Aufwendungen an Zeit und Material ersetzen, die das erstellen einer solchen Abrechnung erfodert. Hierbei ist der Anfragende zur Vorkasse verpflichtet.

Du kannst also eine solche Anfrage stellen und die Arbeitszeit des Lehrers und seine sonstigen Kosten bezahlen, wenn dir es das wert ist.


SlightlyAnnoyed  07.01.2023, 13:13

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich nach der Reise eine detaillierte Abrechnung mit Zahlungsnachweisen verlangen, wenn vorab ein Pauschalbeitrag von jedem vereinbart war, um die Kosten abzudecken?

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AnglerAut  07.01.2023, 13:48
@SlightlyAnnoyed

Wo ist dein Ansatz gegen diese Grundlage? Bist du der Meinung, dass man nicht im Auftragsrecht ist?

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Tand0r  07.01.2023, 16:43
@SlightlyAnnoyed

Weil die Schule nun mal kein Reiseunternehmen ist.

Sie darf nur die tatsächlichen Ausgaben decken, und das muss sie dann eben auch nachweisen.

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PapaWutz54 
Fragesteller
 07.01.2023, 13:24

Danke Dir, das macht Sinn. Das überlege ich mir durchaus. Wie ist das mit Verjährung? Und was ist, wenn Quittungen nicht vorhanden sind, bzw. meine Anfrage ignoriert wird (sehr wahrscheinlich). Kann man dan Anzeige erstatten?

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AnglerAut  07.01.2023, 13:47
@PapaWutz54

Anzeige macht wenig Sinn, da hier wohl kaum eine Straftat im Raum steht, oder?

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AnglerAut  07.01.2023, 13:51
@PapaWutz54

Es wäre seine Pflicht die Belege aufzubewahren. Allerdings lässt sich bei geringen Beträgen wohl keine Anspruch daraus ableiten, wenn dies nicht geschehen ist.

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Hört sich ja so an als hättest Du den Verdacht, dass sich Lehrkräfte an einer Klassenfahrt bereichern würden ...

vielleicht sollten sie auch mal die vielen Stunden, die Vorbereitung und Co draufgehen in Rechnung stellen


PapaWutz54 
Fragesteller
 07.01.2023, 12:45

Nein, es geht garnicht in diese Richtung.

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