Muss ein Busfahrer Radfahrer mitnehmen

10 Antworten

Normalerweise werden meines Wissens in den meisten Verkehrsverbünden Fahrräder befördert. Allerdings teilweise nur mit zusätzlichem Fahrrad-Ticket, teilweise nur zu bestimmten Zeiten. "Sonntags, wenn der Bus leer ist" sollte es eigentlich i. d. R. möglich sein

Grundsätzlich haben aber Rollstühle und Kinderwagen Vorrang vor Fahrrädern, und es liegt ggf. im Ermessen des Fahrers zu entscheiden, ob genug PLatz für das Fahrrad ist oder nicht. Im Extremfall kann das Heißen, dass das Rad (trotz bezahltem Fahrrad-Ticket!) den Bus verlassen muss, um Platz z. B. für einen Rollstuhl zu schaffen.


Gibt es in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes keinen besonderen Passus zu Fahrrädern, ist ein Fahrrad eine "Sache" und es gilt hierzu:

Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 11 Beförderung von Sachen

(1)

Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht.

Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Satz 1. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, daß Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Betriebspersonal.

(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

(5)

Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

(

http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__11.html

)

Das hängt von den Regelungen des jeweiligen Verkehrsbetriebes ab. Es gibt Verkehrsbetriebe, die die einzelnen Busfahrer darüber je nach Situation entscheiden lassen. Und wenn der Busfahrer meint, dass an der nächsten Haltestelle vielleicht ganz viele Eltern mit Kinderwagen einsteigen könnten, oder aber Rollstuhlfahrer, könnte er prophylaktisch die Mitnahme von Fahrrädern verweigern.

Kommt immer drauf an wie die Regeln des Verkehrsverbundes sind. In Sachsen braucht man ein extra Fahrradticket, in Hamburg nicht aber dafür darfst du zu bestimmten Zeiten nicht fahren. Das ist überall unterschiedlich. Aber sonntags mit Ticket dürfte das kein Problem sein, erkundige dich vielleicht einfach mal vorher.

Ich denke mal eher  - nein. Im Bus gibt es keine Nische für die Räder. Und  Der Busfahrer weiß auch nicht, ob am  nächsten Halt 30 Leute einsteigen...

Das kann man unter anderem in den Richtlinien der Verkehrsverbunde nachlesen. Habe jetzt zwei verschiedene gelesen. Im einen geht es grundsätzlich nicht und im anderen zu bestimmten Zeiten schon.