Muss der TÜV den neuen Innenausbau des Sprinters abnehmen oder ist das nicht relevant?
Hallo, ich habe vor, mir in der nächsten Zeit einen Mercedes Sprinter zuzulegen (Kastenwagen), den ich selbst ausbauen möchte also zum Camper umbauen. Da ich sehr kreativ bin was das tüfteln angeht reizt mich das sehr und das Vorhaben habe ich schon Jahre vor aber jetzt will ich es endlich mal in Angriff nehmen. So jetzt meine Frage, muss der TÜV den Innenausbau (Bett, Küche, etc.) nachdem er fertiggestellt ist, prüfen? Oder ist das Irrelevant und er muss nur das übliche Prüfen? Und muss der Umbau des Fahrzeuges in den Papieren eingetragen werden? Gibt es Bürokratisch sonst noch einige Dinge zu beachten? Ich wäre Dankbar für eure Hilfe. Eventuell hat da jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen.
1 Antwort
JA, muss er.
Durch den Ausbau hast Du die Fahrzeugart geändert, die Betriebserlaubnis Deines Sprinters ist dadurch erloschen. Du hast von einem "Lkw geschlossener Kasten" ein "Wohnmobil" gemacht. (alte Zulassungsart nach StVZO) nach EG hast Du von einem Fahrzeug der Gruppe N1 ein Fahrzeug der Gruppe M1 gemacht, das kommt aber auf das selbe raus.
Geregelt ist das in §19(2) der StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das ist dann eine "Begutachtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §19(2) in Verb. m. §21 StVZO". NAch positiver Begutachtung mußt Du mit dem Gutachten zu Deiner Zulassungsstelle und die Erteilung der neuen Betriebserlaubnis beantragen.
Beachte:
Diese Abnahme darf keine Überwachungsorganisation durchführen, sondern nur die Organisation, die in der Region der Abnahme den Status "Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" hat.
In den alten (West) Bundesländern ist das immer einer der TÜVe, in den neuen Bundesländern (Ost) ausschließlich DEKRA, in Berlin der TÜV Rheinland-Berlin-Brandenburg und die DEKRA.
Die anderen Prüforganisationen wie GTÜ, KÜS, FSP .... dürfen es gar nicht oder eben TÜV und DEKRA im jeweils anderen TP-Gebiet nicht.
Ich würde den Umbau vorher mit dem Ingenieur besprechen und mir auch diesen für die spätere Abnahme an Land ziehen, das ist am problemlosesten.
Wenn Du eine Gasanlage (kochen , kühlen, heizen ) verbaust und der Fahrerplatz von dem Raum der Anlage hermetisch nicht getrennt ist, brauchst Du dafür eine Extra Abnahme nach DVGW G607, auch zu jeder folgenden HU
Ich werde aber denke ich die Gasanlage nicht selber montieren da mir das zu heikel ist. Das werde ich denke ich machen lassen. Aber die Möblierung sowie die Schlafplätze will ich selber machen.
Mit Ingenieur meinst du den Zuständigen Prüfer oder wie kann ich das verstehen?
Kleiner Hinweis:
Zur TÜV-Prüfung muss eine gültige Gasprüfung einer zur Abnahme dieser Prüfung berechtigten Person vorliegen. Sonst fängt der TÜV-Prüfer gar nicht erst an.
Okay gut zu wissen. Welche Organisation muss diese Gasprüfung durchführen? Macht das eine gesonderte Abteilung des TÜV oder gibt es da noch eine andere Organisation?
Das machen Wohnmobil-Werkstätten, ggf. (bei uns) auch die Fiat-Nutzfahrzeuge-Vertretung. Infos darüber solltest du auf deren Internetseiten (Stichwort Gasprüfung) finden.
Ah Okay davon gibt es bei uns in der Region genug. Ich werde mich da mal Informieren wenn die Zeit für eine Prüfung da ist. Bzw ich werde dort wahrscheinlich die Gas-Anlage montieren lassen und damit einhergehend eine Prüfung sofern das möglich ist.
Prüfe das vorher ab, ob die auch die Gasprüfungen vornehmen dürfen. Nicht jede Werkstatt hat auch einen Sachverständigen, der dazu befugt ist.
Meine Fiat-Nutzfahrzeug-Vertretung (ich weiß, hilft dir nicht viel) kann das sogar mit der TÜV-Abnahme zu einem Termin verbinden. Die werben sogar damit.
Okay ich werde das dann prüfen, weil wenn das gleich in einem Rutsch geht ist das praktischer.
Dankeschön! Das werde ich beherzigen. Muss ich mein Vorhaben vor dem Umbau dem TÜV mitteilen, oder erst danach? Weil wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist dürfte ich ja rein theoretisch nicht mehr damit fahren?