Muss der Schutzplan dann fortgeschrieben werden?

5 Antworten

Wie oft eigentlich noch?

Kein weiteres Kind mehr und Ende der Geschichte! Du hast 5 Kinder und das JA ist der Meinung, dass du damit bereits überfordert bist. Nicht umsonst ist Kind seit Anbeginn bei einer Pflegefamilie.

Unerklärlich warum du immer und immer wieder die gleichen Fragen stellst.

Kümmere dich doch einfach mal um deine Kinder anstatt hier immer die selben Fragen zu stellen und benutzt verlässliche Verhütungsmittel.

Die Antworten sind dieselben, wie bei den letzten 10 Fragen. Schutzplan muss KOMPLETT erfüllt werden sonst byebye Sorgerecht.

Wir reden hier nicht von einem nicht ausgefüllten Dokument. Wir sprechen dafür, dass du mit deinen Kindern überfordert bist und keines mehr in die Welt setzen darfst. Wenn du das nicht hinkriegst, dann darfst du dich natürlich nicht weiter um sie kümmern. Du kriegst es ja jetzt schon nicht hin


mendrup  26.05.2021, 10:55

Ohoh..

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 11:02

Familie Hilfe sagte das sie glaubt das wir es schaffen aber das Jugendamt eine drohende gefährdung dann sieht

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LePetitGateau  26.05.2021, 11:30
@Jasmin71

Das schaffst du natürlich nicht, wenn du TROTZ Verbot im Schutzplan noch ein Kind in die Welt setzt. Sonst würde es nicht im Schutzplan stehen

Das Jugendamt hat das letzte Wort

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wushelse  26.05.2021, 20:45
@Jasmin71

du schaffst es nicht. du bist erziehungsunfähig, beratungsresistent und dir fehlt die geistige reife eines erwachsenen.

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Der Schutzplan dient dem Schutz der Kinder. Wenn er nur "teilweise umgesetzt" wurde, bedeutet das, dass andere Punkte verletzt worden sind. Das heißt dann, dass die Kinder einer Gefährdung ausgesetzt werden, obwohl vorher ein verbindlicher Schutzplan bestanden hat.

Es wird dann also eine neue Gefährdungseinschätzung und eine Mitteilung an das Gericht geben. Aus "Vereinbarung nicht eingehalten" folgen natürlich Konsequenzen.


Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 11:00

Da steht aber gegebenfalls Gericht

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mjutu  26.05.2021, 11:04
@Jasmin71

Wenn das Jugendamt die Verletzung des Schutzplans für bedeutend hält, müssen sie das Gericht informieren.

Sag mal, das ist doch eigentlich klar und logisch. "Schutzplan" ist ein Plan zum Schutz der Kinder. Das liegt auch in deinem Interesse. Wenn etwas die Kinder gefährdet, wäre es z.B. auch eine Idee, dass du selbst das Gericht informierst.

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 15:13

Was ist denn wenn die gefährdung Einschätzung ergibt drohende gefährdung vorhanden da die Eltern nur teilweise den schutzplan abgearbeitet haben aber Hilfe kann weiter gehen .dann auch Gericht?

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mjutu  26.05.2021, 15:55
@Jasmin71

Die Fragen sind nicht wirklich klar. Ich weiß auch nicht, ob es um deine eigenen Kinder geht. Generell gilt natürlich: Wenn Kinder gefährdet sind, muss ihnen geholfen werden. Wenn vorher ein genauer Schutzplan ausgearbeitet worden ist, und der nicht eingehalten wird, sind die Kinder gefährdet. Das ist der wichtige Punkt. Ob dann nun ein Gericht oder das Jugendamt die nächsten Schritte einleitet, spielt keine besondere Rolle, oder?

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 16:22
@mjutu

Doch man hat sich am schutzplaneingehalten gehalten trotzdem drohende gefährdung gekommen dann muss Hilfe es vom jamt erst geben

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mjutu  26.05.2021, 16:32
@Jasmin71

Du schreibst:

  • Jedes weitere Kind stellt eine drohende Gefährdung dar
  • wird die Vereinbarung nicht eingehalten dann Gefährdungseinschätzung und ggfls Gericht Mitteilung.

"Wenn der schutzplaneingehalten nur teilweise erfüllt ist" - dann ist sie nicht vollständig erfüllt, also erfolgt eine neue Gefährdungsansprache.

Wenn ich es richtig verstehe, hat das Jugendamt die Auflage gemacht, dass du keine weiteren Kinder bekommen darfst. Richtig? Und jetzt bist du trotzdem schwanger geworden? Dann muss eventuell mit dem Gericht geklärt werden, wie man dann noch angemessen für die Kinder sorgt.

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 17:07
@mjutu

Bin nicht sw falls es passiert meine ich

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 17:18
@mjutu

Ok meins du hilfen für uns vom Gericht? Denn sorgerecht kann man doch nicht einfach entziehen man muss doch erst gucken ob mit noch einem Kind die drohende Gefahr was Jugendamt denkt wirklich dann besteht

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mjutu  26.05.2021, 19:19
@Jasmin71

Alles, was ich von deinem Fall weiß, ist das, was du geschrieben hast:

Im schutzplan steht drohende gefährdung festgestellt.

Das klingt eindeutig nach einer drohenden Gefährdung.

auflage Verantwortung übernehmen für weitere Schwangerschaft Verhütung

Das wäre eine Lösung gewesen.

wird die Vereinbarung nicht eingehalten dann Gefährdungseinschätzung und ggfls Gericht Mitteilung

Das ist die Konsequenz. Der Schutzplan dient dem Schutz der Kinder.

Gefährdung -> Lösung -> Lösung nicht umgesetzt -> Gericht.

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Jasmin71 
Fragesteller
 26.05.2021, 19:31
@mjutu

Meinst du wenn man den Punkt Verantwortung übernehmen für weitere Schwangerschaften nicht einhält das dann erst eine Lösung gefunden wird bei der zeitnahen gefährdung Einschätzung und dann wenn das nicht wirkt das dann gericht

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mjutu  26.05.2021, 22:47
@Jasmin71

Der Schutzplan wurde erstellt, um die Kinder zu schützen. Der Schutzplan wurde nicht eingehalten. Also sind die Kinder gefährdet. Das sollte für dich das wichtigste Problem sein.

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wushelse  27.05.2021, 08:22
@Jasmin71

was stimmt mit dir nicht? du hörst dich an wie ein kleinkind und so redet auch das jugendamt mit dir. du sollst keine weiteren kinder mehr bekommen, sonst sind alle kinder weg. das du verantwortung für dich selbst übernimmst, ist selbstverständlich - das muss man einem erwachsenen nicht mehr erzählen. wie alt bist du? 3?

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mjutu  28.05.2021, 15:20
@mendrup

Danke. Vielleicht hilft es ja den Kindern, denk ich mir.

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Dass Du nicht nur mit Deinen Kindern und Deinem Leben hoffnungslos überfordert bist, zeigen Deine zahlreichen sich immer wiederholenden Fragen zu dieser Thematik.

Lass es doch hier gut sein und nimm Dir anwaltschaftlichen Beistand, wenn Du mit den gegebenen Umständen nicht zufrieden bist. Hier kann Dir keiner weiterhelfen, zumal Dir die Antworten von hier nicht gefallen zu scheinen.

Die Frau soll keine weiteren Kinder kriegen. Wenn sie schwanger wird, wird die Lage neu beurteilt und ans Gericht weitergegeben, das evtl. einen Sorgerechtsentzug durchführt.

Wie kann man hier "nur ein oder zwei Auflagen" nicht erfüllen?