Müssen wir am Anfang der Unterrichtsstunde beten?

28 Antworten

fest überzeugter Atheist >

ist erstmal für mich eine Formulierung, die irgendwie nicht stimmt!

"Atheismus" ist keine "Überzeugung", sondern ein"Verhaltensprinzip" (in der Art: "ich glaube an keinen Gott - na und??")!

Der Reli-Unterricht in deutschen Schulen hat einen großen Mangel: er beachtet die Glaubensrichtungen anderer Götter, für die hier per GG Religionsfreihet zugesagt wird, nicht! Warum gibt es keinen muslimischen Reli-Unterricht, keinen schamanischen, keinen "Indsmen"-Manitu-Unterricht usw.?

Unsere „prof de français“ ist auch der Meinung wir müssten auch beten, nur halt auf Französisch. Darf sie das (aus rechtlicher Sicht)?>

Nee, darf sie nicht. Schick sie zurück nach Gallien!

Nein wir haben Religionsfreiheit und sie darf dich nicht benachteiligen wenn du nicht beten möchtest.

Wenn sie allerdings einen text abfragt der ZUFÄLLIG auch ein Gebet ist und du sagst ihn nicht auf kann sie dir dafür etwas abziehen (du hast halt einen text nicht auswendig gelernt). Aber beten musst du nicht und dazu kann sie dich auch nicht zwingen. Von den Gottestdiensten kannst du dich eigentlich befreien oder befreien lassen, red am besten mal mit dem direx darüber.

mach halt nicht noch ne religion draus, nicht religiös zu sein. man schüttelt hier auch menschen die hand, die man nicht so leiden kann, aus höflichkeit oder wieauchimmer man es nennen mag. ich würde mich dazustellen und im rahmen des erträglichen mitmachen. also hinsetzen wenn keine lust mehr zu stehen. mitbeten auch nicht, aber bevor eine situation eskaliert kann man ja mitsprechen und es als eine trainingseinheit für die stimmbänder sehen, also übe dabei eine deutliche aussprache, oder wasauchimmer. gebet ist etwas erst, wenn Du dabei auch an gott denkst. wobei ich auch aufstehen und gehen würde wenn mir der eindruck entstehen würde, dass hier lebenszeit vergeudet wird. lg

Ich habe ja keine Ahnung wie das bei euch in Beyern ist XD aber.....

reinrechtlich dürfen sie das nicht.

Außerdem kannst du dich vom Religionsuntericht befreien lassen aber deine Eltern müssten das machen.

Du hast schon gut erkannt, dass es einen Unterschied macht, ob es sich um ein Gebet im Religionsunterricht handelt oder in einem anderen. Das ist wichtig, aber nur um zu beurteilen, ob überhaupt ein Gebet gehalten werden darf. Im Religionsunterricht ist das immer erlaubt.

Zu anderen Gebeten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sie "noch" als mit dem Grundgesetz vereinbar gelten, jedoch im Einzelfall auch unzulässig sein können. Juden hättten z.B. eine gute Chance, sich gegen die Abhaltung des Gebetes überhaupt zu wehren.

Anders sieht es mit der Teilnahme am Gebet aus. Lehrer dürfen grundsätzlich nicht von der Schulleitung gezwungen werden, Gebete abzuhalten.

Was für dich aber wichtig ist, auch Schüler können nicht gezwungen werden mtizubeten. Sie können den Raum während des Gebetes verlassen, was jedoch schnell zu einer Außenseiterposition führt. Sei können aber auch einfach sitzen bleiben und nicht mitsprechen, wenn die anderen beten.

Vielleicht wäre das dein Weg?

Da du bei deiner Einstellung sicher noch öfter auf das Problem Religion in der Schule stoßen wirst, hier noch eine Buchempfehlung. Vielleicht kannst du es dir ja irgendwo in einer Bücherei besorgen oder mit anderen zusammenlegen, um es zu kaufen:

http://pastafari.eu/index.php?artnr=32403590

Ach ja, noch eine schlechte Nachricht für dich. In Bayern kann man leider erst mit 18 ohne Einverständnis der Eltern den Religionsunterricht verlassen. Schule ist Länderrecht und Bayern und Saarland haben da eine Sonderregelung.

Anders sieht es aber mit dem Kirchenaustritt aus. Das ist Bundesrecht und der ist deshalb auch in Bayern schon mit 14 möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pastafari
LSSBB  17.10.2013, 11:18

Ramen!

1
oliberlin  17.10.2013, 22:10

Ach ja, noch eine schlechte Nachricht für dich. In Bayern kann man leider erst mit 18 ohne Einverständnis der Eltern den Religionsunterricht verlassen. Schule ist Länderrecht und Bayern und Saarland haben da eine Sonderregelung.

In dem Fall würde das Landes-Schulrecht doch aber dem Bundesrecht wirdersprechen, oder? Wenn ein 14-Jähriger die Konfession wechseln darf und er z.B. vom katholischen Christentum, in das er hineingetauft wurde zum Sikhismus konvertieren, würde es dann nicht der Glaubensfreiheit aus Artikel 4 GG widersprechen, wenn seine Eltern diesen Sikh nun gegen seinen Willen zum katholisch-christlichen Religionsunterricht schicken würden?

1