Müssen Tierärzte Tiere einschläfern?
Vorab: Das ist eine rein theoretische Frage.
Mich interessiert, ob ein Tierarzt dazu verpflichtet ist, ein Tier einzuschläfern, wenn es sonst definitiv nur leidet, oder auch einfach sagen kann, er mache das nicht. (Also generell die Weigerung, Tiere zu töten)
Gibt es dazu rechtlich irgendwelche Richtlinien?
12 Antworten
Tierärzte haben aus Gründen des Tierschutzes (Tierschutzgesetz) die Pflicht, Tiere von ihren Leiden zu erlösen, wenn es keine Möglichkeit einer Besserung oder Heilung gibt und das Tier Schmerzen hat und sichtlich leidet.
Das Tierschutzgesetz § 1 Satz 2 sieht vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Strafbar macht sich, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Tierschutzgesetz § 17: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Kommt es zwischen Tierarzt und Halter zu Unstimmigkeiten, hat das letzte Wort das Veterinäramt. Ohne Einwilligung der Besitzer darf ein Tierarzt das Tier nicht behandeln oder einschläfern. Wenn der Arzt aber eine Verletzung des Tierschutzes erkennt, muss er das Veterinäramt hinzuziehen. Die Entscheidungen des Amtstierarzt kann der Halter wiederum per Eilantrag anfechten.
https://www.tss.saarland/informationen/geld-oder-leben/
http://www.vetmed.uni-leipzig.de/blaue-hefte/archiv/0001_LTK4/free-online/Töten-von-Tieren.pdf
Hallo,
wenn ein Tier unheilbar krank ist und es ansonsten nur leidet, ist er dazu verpflichtet.
Ich habe allerdings auch schon mal von einem Fall gehört, da ging es um eine angefahrene Katze, die notoperiert werden sollte. Den Besitzern war die OP zu teuer und die Alternative wäre einschläfern gewesen. In dem Fall hat der Tierarzt die Euthanasie verweigert, da es ja noch eine Chance für das Tier gab. Das Ende vom Lied war dann, dass die Besitzer die Katze in der Klinik gelassen haben, der Tierarzt hat sie dann operiert und nach der Genesung ins Tierheim gegeben.
Es kommt also drauf an.
Mit freundlichen Grüßen
VanyVeggie
Ein Tierarzt, der ein Tier trotz offensichtlicher und nicht auf andere Art zu lindernde Leiden nicht einschläfert, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Ein Tierbesitzer, der aus dem gleichen Grund sein Tier partout nicht einschläfern lassen will, verstößt auch gegen das Tierschutzgesetz.
,ein Tier leiden zu lassen widerstößt gegen das Tierschutzgesetz
die Frage ist, wie stark das Leid sein muss um eine Einschläferung zu rechtfertigen
Auch Tierärzte schwören den Eid, Leben zu erhalten. Haben aber die Option, es zu beenden , wenn es keine Chance mehr gibt, und das Tier nur leiden würde. Eine OP mit Narkose und dem Risiko, dass das Tier diese nicht überlebt, ist fast immer eine Option bei Unfällen/Notfällen, Verletzungen u. ä., nicht bei chronischen oder akuten unheilbaren Erkrankungen, die man nicht operieren oder mit Erfolg behandeln kann. Hier wird jeder TA zusammen mit dem Besitzer entscheiden, ob und wie lange man das Tier noch am Leben lässt, bevor man es erlöst.
Kein TA wird auf verlangen des Besitzers ein Tier töten, wenn es nicht unheilbar krank ist! Da hat er das Recht und die Pflicht, sich zu weigern.
Kein tierarzt schwört einen Eid!