Die vorgeschriebenen 30 Minuten Pausenzeit gelten für Arbeitszeiten, welche sechs Stunden überschreiten. Das heißt, spätestens nach sechs Stunden muss eine halbe Stunde Pause gemacht werden, so sieht es das Arbeitsgesetz vor. Arbeitet man nicht länger als sechs Stunden oder kürzer und fährt danach nach Hause, ist man von der gesetzlichen Seite her nicht verpflichtet, eine Pause zu machen. Jedoch können die betrieblichen Pausenregelungen davon abweichen; denn sie werden vom Arbeitgeber vorgegeben. Pausenzeiten zählen nicht zu der Arbeitszeit.
Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz §4 Ruhepausen festgeschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html