Frage zur Arbeitsrecht und Pausenzeiten?
Hallo an alle ich habe eine Frage ich habe eine tägliche Arbeitszeit von genau 6 Stunden. Ich habe in dieser Zeit insgesamt 16 Minuten Pause, was ich bei uns Pinkelpause nennt Und ich muss ja bei 6 Stunden 30 Minuten Erholungspause machen. Jetzt ist meine Frage werden diese 30 Minuten in den 6 Stunden mit einberechnet oder obendrauf gerechnet, so dass ich im Grunde genommen 6 Stunden und 30 Minuten auf der Arbeit bin?
1 Antwort
Die vorgeschriebenen 30 Minuten Pausenzeit gelten für Arbeitszeiten, welche sechs Stunden überschreiten. Das heißt, spätestens nach sechs Stunden muss eine halbe Stunde Pause gemacht werden, so sieht es das Arbeitsgesetz vor. Arbeitet man nicht länger als sechs Stunden oder kürzer und fährt danach nach Hause, ist man von der gesetzlichen Seite her nicht verpflichtet, eine Pause zu machen. Jedoch können die betrieblichen Pausenregelungen davon abweichen; denn sie werden vom Arbeitgeber vorgegeben. Pausenzeiten zählen nicht zu der Arbeitszeit.
Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz §4 Ruhepausen festgeschrieben: