Müssen Sanitäter bei Verbrechen eingreifen.?

5 Antworten

Nein, diese Aufgabe ist ausschließlich den Polizeien und in manchen Bundesländern auch anderen Behörden wie zum Beispiel den Ordnungsämtern vorbehalten und liegt nach den Polizeigesetzen der Länder ausschließlich in deren Zuständigkeitsbereich. Der Rettungsdienst hat nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder die ausschließliche Aufgabe der notfallmedizinischen Erstversorgung und dem anschließend fachgerechten Transport der Patientinnen und Patienten. Anders als die Polizei ist das Personal des Rettungsdienstes auch unbewaffnet und ist NICHT in Zugriffs- und Fixierungstechniken ausgebildet worden, auch hat es keine polizeilichen Befugnisse sondern ausschließlich die sogenannten "Jedermannsrechte" nach dem StGB und nach der StPO. Daher, wird die Polizei informiert und im Regelfall mehr auch nicht, Ausnahmen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig zu machen, wobei der Eigenschutz immer Priorität hat, eine gesetzliche Verpflichtung zum aktiven Eingreifen besteht nicht und selbst die Polizei hält sich bei manchen Einsatzlagen zurück, bis Verstärkung eingetroffen ist.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hi,

grundsätzlich mal nicht mehr als jeder andere auch - die Grenze des notwendigen setzt hier der Straftatbestand der Strafvereitelung (§ 258 StGB) und der der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB).

Ein direktes Eingreifen ist allerdings genauso wenig erforderlich wie bei jedem anderen - Eigenschutz geht vor, eine Verpflichtung, sich selbst zu gefährden gibt es nicht.

Daher wird in einem solchen Fall schlicht und ergreifend die Polizei informiert.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Nein! Eigenschutz hat im Rettungsdienst immer oberste Priorität. In ,,Verbrechen eingreifen", gehört auch nicht zum Aufgabenbereich eines Rettungs,-oder Notfallsanitäters.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudentin, Rettungssanitäterin

Nein. Zmd nicht weil sie Sanitäter sind.