Müssen alle Waagen im Verkaufsraum geeicht sein?

3 Antworten

Alle Waagen, womit das Gewicht zur Preisfindung ermittelt wird.

In dem Moment, wenn eine Waage im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung findet, unterliegt diese den Bestimmungen durch das Mess- und Eichgesetz [MessEG] und der Mess- und Eichverordnung [MessEV].

Diese Waagen sind durch entsprechende eichrechtliche Kennzeichnungen erkennbar.

Waagen, die zu sonstigen Zwecken genutzt werden, unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, nur die mit den man das Gewicht ermittelt mit den man den Preis errechnet.

Man kann an der Kasse immer noch nein danke sagen