Mündlich Kündigung?
Wir wurde vor zwo Wochenvor Ende der Probe Zeit mündlich gesagt ich habe dies nicht bestanden, habe weder ein Austritts Datum noch Eine Schriftliche Kündigung bekommen und dies ist 2 Wochen her laut meinem Festen Arbeitsvertrag habe ich nun Die Probe Zeit bestanden wie ist jetzt für mich die Lage Können die nicht trotzdem einfach wieder Kündigen oder ist das nun zu spät . Kurze Info ich habe nach dem Gespräch mein Dienst weiter angetreten.
3 Antworten
Eine mündliche Kündigung ist leider nichts wert. Diese muss schriftlich erfolgen.
Wer ein Arbeitsverhältnis kündigen möchte, muss die Kündigung aufgrund der zwingenden gesetzlichen Schriftform gemäß § 623 BGB ausnahmslos schriftlich erklären. Das Schriftformerfordernis gilt gleichermaßen für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.
Kurze Info ich habe nach dem Gespräch mein Dienst weiter angetreten.
Dann muss dich dein Betrieb auch entlohnen.
Die Probezeit ist damit auch vorbei.
Wenn dich dein Betrieb kündigen möchte, muss er jetzt einen Grund dafür nennen. Kündigungsfrist beträgt jetzt 4 Wochen bzw. bis zum 15. des jeweiligen Monats.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen. Ob der Arbeitgeber dafuer einen ausreichenden Grund braucht, hat mit einer Probezeit aber erst einmal nichts zu tun. Vielmehr kommt es darauf an, ob Kuendigungsschutz besteht oder nicht.
Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern und dann auch erst ab dem 7. Monat des Bestehens eines Arbeitsverhaeltnisses. Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht oder ob eine vereinbarte Probezeit von weniger als 6 Monaten dann schon abgelaufen ist oder nicht, ist dafuer voellig egal.
Lies halt mal den Arbeitsvertrag durch.
Im Vertag steht Schriftlich mir geht’s jetzt nur darum ob ich jetzt trotzdem die Probezeit bestanden habe und nun ein Triftiger Grund erforderlich ist um mich zu kündigen oder ob die darauf beharren können das es vor Ende der Probezeit klar war das ich gekündigt werde und mich nun einfach entlassen können