Mündlich Kündigung?

3 Antworten

Eine mündliche Kündigung ist leider nichts wert. Diese muss schriftlich erfolgen.

Wer ein Ar­beits­verhält­nis kündi­gen möch­te, muss die Kündi­gung auf­grund der zwin­gen­den ge­setz­li­chen Schrift­form gemäß  § 623 BGB  aus­nahms­los schrift­lich erklären. Das Schrift­for­mer­for­der­nis gilt glei­cher­maßen für Ar­beit­ge­ber wie für Ar­beit­neh­mer.

Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung.html#:~:text=Muss%20eine%20K%C3%BCndigung%20immer%20schriftlich,f%C3%BCr%20Arbeitgeber%20wie%20f%C3%BCr%20Arbeitnehmer.

Kurze Info ich habe nach dem Gespräch mein Dienst weiter angetreten.

Dann muss dich dein Betrieb auch entlohnen.
Die Probezeit ist damit auch vorbei.

Wenn dich dein Betrieb kündigen möchte, muss er jetzt einen Grund dafür nennen. Kündigungsfrist beträgt jetzt 4 Wochen bzw. bis zum 15. des jeweiligen Monats.

User1998553 
Fragesteller
 19.02.2024, 23:45

Vielen Dank für die Hilfe

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Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen. Ob der Arbeitgeber dafuer einen ausreichenden Grund braucht, hat mit einer Probezeit aber erst einmal nichts zu tun. Vielmehr kommt es darauf an, ob Kuendigungsschutz besteht oder nicht.

Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern und dann auch erst ab dem 7. Monat des Bestehens eines Arbeitsverhaeltnisses. Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht oder ob eine vereinbarte Probezeit von weniger als 6 Monaten dann schon abgelaufen ist oder nicht, ist dafuer voellig egal.

Lies halt mal den Arbeitsvertrag durch.

User1998553 
Fragesteller
 19.02.2024, 23:40

Im Vertag steht Schriftlich mir geht’s jetzt nur darum ob ich jetzt trotzdem die Probezeit bestanden habe und nun ein Triftiger Grund erforderlich ist um mich zu kündigen oder ob die darauf beharren können das es vor Ende der Probezeit klar war das ich gekündigt werde und mich nun einfach entlassen können

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