Öffentlicher Dienst Kündigung?

2 Antworten

Es ist für andere AG, wenn es sich nicht gerade um Kleinbetriebe handelt in denen das Kündigungsschutzgesetz nur sehr selten greift, auch nicht "einfach" AN zu kündigen.

Das geht nur, wenn es nachweislich Gründe für personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen gibt.

Es ist generell nicht einfach, jemanden nach Ablauf der Probezeit zu kündigen, unabhängig von ÖD oder freie Wirtschaft.