MSA Leitfrage Ethik Abtreibung?

3 Antworten

Da ein Embryo nur im Körper der Frau wachsen kann, liegt es selbstverständlich an der Frau ob sie das möchte oder nicht. Würde man dem Embryo mehr Rechte zusprechen würde das im Umkehrschluss  bedeuten die Frau Ihrer Rechte zu beschneiden. Ohne Frau kein Baby. 

Aus ethischer Sicht würde man also das Selbstbestimmungsrecht der Frau über Ihren Körper übergehen - wie eine Sklavin - um einen Embryo zu schützen.. Willst du das?

Ethisch richtig wäre es die Frau zu unterstützen egal wie sie sich entscheidet!


Wie wäre es mit folgendem: Was ist der moralische Status von Embryonen? 

Oder (was fast dasselbe ist): Ist ungeborenes Leben schutzwürdiges Leben?

Vielleicht auch: Ist mit dem Beginn des Lebens (was eher eine biologische Frage ist) auch der Beginn des schutzwürdigen Lebens gegeben?

Oder: Kommt Embryonen Menschenwürde zu?

Das sind zumindest Fragen, die in der philosophisch-ethischen Debatte  im Zusammenhang mit Abtreibungen diskutiert werden.

carn122004  23.10.2017, 16:16

"Oder (was fast dasselbe ist): Ist ungeborenes Leben schutzwürdiges Leben?

Vielleicht auch: Ist mit dem Beginn des Lebens (was eher eine
biologische Frage ist) auch der Beginn des schutzwürdigen Lebens
gegeben?

Oder: Kommt Embryonen Menschenwürde zu?

Das sind zumindest Fragen, die in der philosophisch-ethischen Debatte  im Zusammenhang mit Abtreibungen diskutiert werden."

In D werden diese Fragen nur ernsthaft von denen diskutiert, die das Grundgesetz in dieser Sache als irrelevant ansehen (sowas kann man philosophisch schon machen; sobald man aber die juristische Praxis diskutiert geht das nicht mehr) oder die sowieso Gegner des Grundgesetzes sind.

Denn andernfalls sind diese 3 Fragen wie folgt bereits unstrittig beantwortet:

Ja.

Spätenstens ab Abschluss der Nidation existiert schutzwürdiges Leben (im Zeitraum davor allerdings noch keine abschließende Klärung).

Ja.

Siehe da:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

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Falls das ganze in Deutschland stattfindet und implizit im Fach Ethik davon ausgegangen wurde, dass das Grundgesetz eigentlich nicht vollkommen drecksegal ist, ist das hier auf jeden Fall zu berücksichtigen:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

"1.Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter."