Motorrad zulassen Tüv, Drossel, A2?

3 Antworten

Eine gute Frage ;-)

Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung oder der Zulassung dürfen im Zulassungsbezirk auch ohne Zulassung gemacht werden, wenn ein Kennzeichen zugeteilt wurde und eine Haftpflichtversicherung besteht.

Ob das aber auch erlaubt ist, wenn die Drossel eingetragen werden soll? Ich kann es dir leider nicht sagen.

Rufe doch einfach mal bei der Zulassungstelle oder beim TÜV an.

Aber selbst wenn es geht daran denken, dass du selbst mit Drossel das Motorrad nicht fahren darfst, solange sie nicht eingetragen ist. Du bräuchtest dann jemanden, der es für dich zum TÜV fährt.

Wenn das alles nicht geht, bleibt wirklich nur die Fahrt auf dem Anhänger.

Viele Grüße

Michael

Koifischer1 
Fragesteller
 27.06.2018, 17:52

Hallo Michael, danke für die Antwort.

Ich habe mich mit dem TÜV unterhalten, es ist so:

-Versicherungsnummer holen

-Bei der Zulassung mit der Versicherungsnummer anmelden

-Kennzeichen holen

-Zum TÜV fahren um die Drossel einzutragen

-Bei der Zulassung wieder ummelden

So wurde es mir vom TÜV gesagt , allerdings ist das Motorrad dann nur für die Fahrt zum Tüv zugelassen und muss danach normal angemeldet werden.

Gruß Stefan

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Wenn du dir die Drossel einbauen lässt, kann die Firma welche die Drossel ein Auto in der Regel auch den TÜV gleich mitmachen lasse

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren

Musst mitn Anhänger hinfahren, oder du fährst ohne tafeln, aber das wäre die riskantere Option...

migebuff  14.06.2018, 20:37

Warum sollte er das tun? Es handelt sich um eine Fahrt "in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis" nach §10 FZV.

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19Michael69  15.06.2018, 12:30
@migebuff

Bist du sicher, dass das auch in diesem Fall gilt?

Vom "Erlangen einer neuen Betriebserlaubnis" steht in § 10 FZV nichts.

Es ist zu empfehlen, dass vorher wirklich rechtssicher abzuklären.

Gruß Michael

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migebuff  15.06.2018, 12:40
@19Michael69

Ja, hast Recht, ich war gedanklich noch irgendwo bei den ungestempelten Kennzeichen. Gemeint ist §19 Abs 5 StVZO, dort heißt es:

Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.

@Aistee94: Ich gehe hier von deutscher Rechtslage aus.

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19Michael69  15.06.2018, 12:48
@migebuff

Okay, das sieht schon besser aus ;-)

Allerdings ist die Betriebserlaubnis in dem Fall nicht erloschen.

Und eine Zulassung hat das Fahrzeug ja trotzdem nicht.

Es geht zumindest aus meiner Sicht nicht.

Gruß Michael

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