motorrad serie ohne kettenschutz?

3 Antworten

Ein Kettenschutz ist nur dann vorgeschrieben wenn der Soziusbetrieb eingetragen ist.

Sprich: Maschine mit nur einem Sitzplatz in den Papieren -> kein Kettenschutz vorgeschrieben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Ich kenne da jetzt keine genauen Gesetze zu...soweit ich weiß ist einer Pflicht.
Genauso wenig weiß ich ab wann dies Pflicht war und ob dein Motorrad deshalb serienmäßig keinen hat, da dieses älter ist als das Gesetz.

Aber gut möglich das dort mal wieder keiner meckert weil es ja bei dir Serie war.
Ist doch genauso bei Autos, so ein Hyundai i30 N oder viele andere Sportwagen dürfen zum Beispiel 109db Lautstärke aufweisen.

Wenn aber nur 90db eingetragen sind, wird bei 95db rum gemeckert was das Zeug hält...das wäre unverantwortlich so einen lauten Auspuff zu haben etc. Und dann fährt so ein i30N mit 109db vorbei und dort ist es egal.

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse an Autos, gerade an älteren.

Es gab oder gibt(?) glaube ich Ausnahmeregelungen für Motorräder, die nur eine Zulassung für eine Person haben. Ob es die noch gibt, weiß ich nicht. Vielleicht hilft dir das bei der Suche ja weiter.