Motorrad Drossel TÜV?
Wenn man ein Motorrad zum TÜV bringt und HU/AU neu machen lässt und noch vor hat das Motorrad auf 48PS zu drosseln aber die Drossel noch nicht da ist, muss das Motorrad dann nochmal Vorgeführt werden wenn die Drossel eingebaut worden ist? oder kann man das schon eintragen lassen und die Drossel nachträglich einbauen? Das Motorrad wird erst zugelassen wenn die Drossel drin ist!
MfG
2 Antworten
Eine Abnahme und Bescheinigung der Abnahme erfolgt natürlich erst wenn alles verbaut ist.
Die HU hat mit der Änderungsabnahme nichts zu tun und ist eine separate Sache, kannst aber beide Sachen zusammen erledigen lassen, wenn die Drossel halt verbaut ist.
Ja, man muß das Motorrad noch einmal vorführen. Es sind ja auch zwei unterschiedliche Dinge, die HU hat mit der Änderungsabnahme nichts zu tun.
Nein, der Prüfingenieur wird Dir die Drossel nicht eintragen, wenn sie nicht verbaut ist. Damit würde er sich nach §271 StGB strafbar machen, das nennt sich "mittelbare Falschbeurkundung"