Motorrad Drosselung Anmeldung etc. Ablauf Kosten?
Hallo :)
Ich habe in näherer Zukunft vor mir ein Motorrad zu kaufen. Bin allerdings noch in der 2 Jährigen Drosselzeit.
Nehmen wir mal an ich würde mir jetzt ein Motorrad kaufen Ohne Tüv und Au. Dann würde ich das Motorrad beim Händler Drosseln lassen. Und Kriege dann die Bescheinigung.
Muss ich dann Straßenverkehrsamt und und mir die Papiere der Maschine auf 34 PS/ 48 PS ( Spielt erstmal keine Rolle) umschreiben lassen?
Und dann Neuen Tüv u. AU geben lassen?
Oder kann ich das Motorrad direkt beim Händler drosseln lassen und gleichzeit Tüv und Au machen lassen , und im nachhinnein die Papiere umschreiben lassen?
4 Antworten
Du kannst das Motorrad direkt beim Händler drosseln lassen und gleichzeit HU und AUK machen lassen , und dann direkt zum Straßenverkehrsamt das Motorrad mit der Änderungsabnahme und neuer HU auf die redzierte Leistung zulassen.
Die meisten Händler bieten auch an, die Drosselung, den Eintrag bemi TÜV, den neuen TÜV-Stempel + AU für Dich zu organisieren. Wenn Du ein neues Motorrad kaufst, mußt Du nicht noch mal extra zum TÜV, sondern erst nach 2 oder 3 Jahren. Bei einem gebrauchten Motorrad ist meistens noch eine TÜV-Laufzeit drauf und Du mußt dann zum TÜV, wenn die abgelaufen ist. Nur eine Drosselung muß eingetragen werden und das macht der TÜV im Fahrzeugschein. Der Eintrag im Brief erfolgt dann bei der Zulassungsstelle. Aber das kann Dir der Händler, bei dem Du das Motorrad kaufst alles genau erklären.
Mache erstmal Deinen Führerschein und suche Dir dann Dein neues oder neues gebrauchtes Motorrad beim Händler Deiner Wahl aus und lass Dich beraten.
Meistens bieten die Werkstätten alles im Komplettpaket an: Drosselung / TÜV / AU kann zusammen gemacht werden.
Bitte beachten: Das Bike bitte nicht aus eigener Kraft zur Werkstatt fahren, sondern auf Anhänger o.ä. dorthin bringen (ist ja nicht zugelassen / versichert usw.) Manche vergessen das und werden natürlich genau auf den "500m oder so" von der Polizei angehalten. Murphy rocks!
Mit Drosselung uind TÜV trägt der Prüfer dann die neuen Daten in die Zulassungsbescheinigung I ein. Damit fährst Du zum Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle, die ändern dann Zulassungsbescheinigung II
Kannst auch gleichzeitig TüV und AU machen, das ist wurscht. Hauptsache du lässt danach die Papiere im Straßenverkehrsamt umschreiben.
Neue Krad bekommen 2 Jahre HU Frist. Nur Pkw, die nicht gewerbsmäßig vermietet werden und Anhänger bis 750kg bekommen 3 Jahre erste HU Frist