Angeblich auf 48PS gedrosseltes Motorrad gekauft aber in den Zulassungsbescheinigungen steht nichts?
Habe vor einigen Monaten eine Kawa z650 2020 gekauft und vor kurzem den A2 Lappen gekriegt. Das Motorrad hat er mir mit 48PS (Steht im Kaufvertrag) verkauft.
Die Zulassungsbescheinigung 1 & 2 sagt aber L3e-A3 und bei der Nennleistung steht 50kW, sprich 68PS.
Gibt es eine Möglichkeit zu prüfen ob das Bike jetzt tatsächlich gedrosselt ist ohne eine Abnahme vom TÜV (elektronische Drossel)?
Wenn ich direkt zum TÜV geh muss ich für die Begutachtung blechen, falls keine Drossel drin ist dann nochmal für eine zweite Gutachtung, darum meine Frage:)
Motorrad ist noch nicht angemeldet aber hab ne sehr lange Auffahrt.
5 Antworten
Rätsel wurde gelöst:
Bei dem Verkauf vor 2 Jahren hat die Zulasszngsbehörde einen Fehler bei der Ummeldung gemacht (aus 48PS wurden 68PS) Das hat der Käufer zwei Jahre lang nicht bemerkt bis das Moped bei mir gelandet ist.
Kriege jetzt ein neues Gutachten also alles chillig millig
Vielen Dank für Deine Rückmeldung in eigeninitiativer Recherche zum FZG, seiner Dir vorliegenden Zulassungsbescheinigungen, und Deiner zugehörigen Rückmeldung dazu ☺.
LG
Wenn der Vorbesitzer offen gefahren ist und sie erst für dich gedrosselt hat, dann steht auch noch die offene Leistung in den Papieren. Das wird erst geändert, wenn du sie zulässt und dabei das TÜV-Gutachten vorlegst, welche die Leistungsänderung bescheinigt.
Wenn du keinerlei Unterlagen hast, aus denen ersichtlich ist, ob und wie sie gedrosselt wurde, dann kannst du sie nur offen zulassen.
Warum kaufst du ein Motorrad mit einer höheren eingetragenen Leistung, das du nicht fahren darfst? Wenn keine Drossel eingetragen ist und keine Papiere dafür vorhanden sind, ist es rechtlich nicht gedrosselt. Selbst wenn die Drossel eingebaut und Papiere dafür vorhanden wären, müsste der ordnungsgemäße Einbau durch die Werkstattbescheinigt werden. Die Ps-Angabe im Kaufvertrag nützt dir genau garnix. Weder beim TÜV, noch bei einer Kontrolle.
Hallo,
je nach Typus eines Motorrades kann L3E-A3 durchaus für eine eingetragene Leistungsdrosselung auf 35 KW stehen, aber dann gehören zumindest bei nachträglicher Drosselung gegenüber dem ursprünglichen Werkszustand u.U. die ABE-Bescheinigungen der verbauten Drosselorgane mit zu den Papieren.
https://de.everybodywiki.com/Liste_der_Fahrzeugklassen_nach_dem_Kraftfahrtbundesamt
LG
Frag doch den Verkäufer nach der Rechnung o.ä. für die Drossel.
Dann solltest du den Kauf rückabwickeln, da du das Motorrad unter falschen Voraussetzungen gekauft hast. Auch die Versicherung will wissen, wieviel PS da unterwegs sind.
Werd ich, aber der Typ hat mir so einiges über das Bike nicht gesagt, also so wirklich Vertrauen kann ich ihm nicht