Motorrad Lackieren muss ich das anmelden?

4 Antworten

Achte darauf, dass der Lack eine gültige ABE / Gutachten hat und lass Die die neue Farbe anschliessend gutachterlich eintragen.
Frag den Prüfer nach der Durchführung des §28 color, er weiss dann schon Bescheid. Kostet ca 48 Euro, Du musst aber vorab telefonisch einen Termin vereinbaren müssen, damit zum Prüftermin dann auch das Lackschichtenstärkemessgerät verfügbar ist. Die Prüfstellen schicken sich dieses gegenseitig zu. Es muss ja nicht jede Prüfstelle eines da haben.

Eintragungspflichtig ist die Farbänderung nach der Fahrzeugzulassungsverordnung dann, wenn die Originalfarbe in GÄNZE verschwindet. Ist der Motorraum, Türinnenseite usw. noch in Originalfarbe ist keine Eintragung erforderlich. Daher ist auch eine Folierung nicht eintragungspflichtig.

Sollte eine Eintragung erforderlich sein, so kann die Umschreibung in der Zulassungsbescheinigung erst beim nächsten Verwaltungsakt an er Bescheinigung erfolgen. Sie muss nicht sofort durchgeführt werden.


MzRaider 
Fragesteller
 03.03.2017, 14:08

also solange ich noch ein bisschen von der eingetragenen Farbe dran lasse,muss ich nicht umschreiben lassen

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Ich hab mein Motorrad komplett schwarz lackieren lassen, weder TÜV noch Polizei oder sonstwer hatte was zu beanstanden. Hab nichts eintragen lassen.

wenn in den papieren die farbe der maschine nicht eingetragen ist, musst du das nicht eintragen lassen.

wenn doch, dann ja.