Motorrad drosseln schweiz?

2 Antworten

Salue

In der Schweiz muss der Importeur bei der Typenprüfung bereits festlegen, ob eine Maschine gedrosselt werden darf und auf welche Leistung.

Es wird dann in der Homologation genau beschrieben, wie die Drosselung aussieht und welche Bauteile sie betrifft. Ein offizieller Händler darf dann die Maschine genau so drosseln und bestätigt dies mit einem Papier. Damit kann die MFK die Maschine dann mit weniger Leistung auf dem Fahrzeugausweis eintragen.

Viele Anbieter erwähnen es schon im Prospekt, wenn die Maschine drosselbar ist. Die Markenhändler wissen aber auch Bescheid und können Dir auch den Preis konkret nennen.

Andere Arten von Drosselung sind nicht erlaubt, respektive werden nicht zugelassen.

Tellensohn

j0314 
Fragesteller
 31.03.2023, 16:55

vielen Dank für deine Antwort

man kann also auch legal fahrzeuge drosseln auf 35kw, die offen mehr als 70kw haben wie zb die yamaha yzf r6 und damit fahren mit der kat A-begrenzt?

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Tellensohn  31.03.2023, 17:11
@j0314

Ja, ein Kollege von mir hatte eine auf 35 kW gedrosselte grosse 4-Zylinder. Es geht halt nur, wenn der Anbieter dies hat prüfen lassen. Starke Drosselungen sind aber kein Vergnügen zum Fahren.

Diese kastrierte Maschine war mit dem Gasanschlag gedrosselt (unten bei den Vergasern). Da ist jeder Fahrspass weg. Unterrum hat man zuwenig Dampf, bei hohen Drehzahlen dreht er fast ohne grosse Wirkung.

Da war meine 500 Enduo mit orignal 35 kW richtig explosiv dagegen.

Tellensohn

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Die Vorgaben findest du in Artikel 15 eurer Verkehrszulassungsverordnung. Eine 70kW-Grenze wie bei unserer EU-Fahrerlaubnisklasse A2 gibt es bei euch nicht.

Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:
a. Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden;
b.Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden;
c.Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.
2bis Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Absatz 6 nachweisen können.