Möchte die PKK (Kurden) ein Unabhängigen Staat in Deutschland??
Das ist wirklich eine Ernst gemeinte Frage!
Immer mehr Seh ich in Sozialen Netzwerken Bilder von der Deutschland die aufgeteilt sind! Kann sowas passieren? Die Flüchtlinge sind ja hauptsächlich Kurden/Araber ?
Anzeige möglich?
Kenn mich nicht damit aus hab es zufällig gefunden.
Siehe Bild
13 Antworten
Das wäre rechtlich möglich, ist aber nicht ganz einfach:
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 29
(1) Das
Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die
Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben
wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche
Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die
wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung
und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2)
Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch
Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die
betroffenen Länder sind zu hören.
(3) Der
Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder
Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll
(betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen
Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu
umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung
eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen
künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines
betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert
werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt
nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine
Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich,
wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land
geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung
zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine
Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4)
Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und
Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der
mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum
Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen
Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist
durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob
die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den
betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5)
Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem
Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung
findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei
Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer
vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch
Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die
Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der
Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3
Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren
nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung
des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch
Volksentscheid nicht mehr bedarf.
(6)
Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum
Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über
Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz
geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines
Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
(7)
Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch
Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit
Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen
Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000
Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung
des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf.
Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8)
Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte
Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2
bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise
sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch
Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag
Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in
diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet
keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag
Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der
Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Die seite ist fake😂😂😂 und ausserdem bezweifle ich an deren gesundheit wenn leute an so etwas glauben😐 (es geht nicht an dich da du ganz normal gefragt hast, es geht an die, die das bejahen)
Davon ausgehend, es handelt sich bei der genannten Facebookpage nicht nur um Satire, bleibt zu sagen, dass die Kurden, wie auch die
anderen nach Unabhängigkeit strebenden Völker einen Staat auf ihrem "angestammten Heimatgebiet" errichten wollen und nicht einfach irgendwo.
Wenn dann handelt es sich bei denen, die ernsthaft ein Kurdistan
nach deiner Karte errichten wollen um eine recht kleine Minderheit.
Der Spruch "Deutschland muss sterben, damit wir leben können" ist übrigens im linken Spektrum weit verbreitete Abwandlung des Spruches "Deutschland muss leben, auch wenn wir sterben müssen". Deswegen gehe ich davon aus es handelt sich bei der Seite von der diese Bilder stammen um einen Seite der so genannten "Antideutschen" (https://de.wikipedia.org/wiki/Antideutsche), die recht stark mit der PKK Sympathisieren und mit so etwas schlicht provozieren wollen.
Glaube ich nicht!
Würde zu Bürger Aufständen führen und dann würds richtig losgehen!
ich glaube dann wäre es der Bevölkerung sogar erlaubt von Waffengewalt gebrauch zu machen da es gegen das Grundgesetz ist
mit solchen Kommentaren würd ich mich zurückhalten, wenn du nicht sicher bist
Bahhahahahh das ist die bescheuerste Frage, die ich je gehört habe:D Bin selbst Kurde aber wo sollen wir in Deutschland einen Staat gründen? Unsere Siedlungsgebiete liegen in der Türkei, in Syrien, im Iran und im irak. wobei wir es im irak fast geschafft haben
Kann man eine Anzeige erstatten? Wegen der Aufteilung? Hetze? Irgendwie was möglich?