Mitteilungspflicht mündliche Noten?

8 Antworten

Zunächst einmal folgendes: Schulgesetze und Verordnungen sind Ländersache. Was in dem einen gilt, kann im anderen ganz anders sein (so gilt zum Beispiel die Angabe, dass mündliche Noten nicht schwerer wiegen dürfen als schriftliche definitiv nicht überall - und die Noten gelten auch nicht überall gleich viel - usw., das ist in jedem Bundesland anders!). Daher ist alles Spekulation, wenn man nicht weiß, wo du herkommst. Zum vorher mitteilen müssen: ich kenne das hier aus dem Norden, dass den Eltern mitgeteilt werden muss, wenn ein Schüler auf der Kippe steht, d. h. wenn seine Versetzung bedroht ist. Eine weitergehende Verpflichtung kenne ich nicht - aber wie gesagt, das mag von Ort zu Ort und sogar Schule zu Schule verschieden sein. Nett und in Ordnung ist das nicht, was der Lehrer gemacht hat - aber rechtlich wirst Du da wenig bewegen können.

spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 22:39

Danke für deine Informative Antwort. Ich komme übrigens aus Bayern. Hast du eine Ahnung, wo man solche Länderregelungen nachlesen kann? Ich denke auch nicht, dass ich viel dagegen machen kann. Ich möchte dem Lehrer nur mitteilen, dass ich es nicht in Ordnung finde und wie das auf ein Kind wirkt. Wenn ich noch was rechtliche dazu hätte, würde das halt noch ein wenig mehr Nachdruck bringen.

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ich denke, gerade weil er passiv ist und still ist hat er diese Note bekommen. Aber vom Lehrer ist es dennoch nicht richtig, dass er die mündliche Note nicht mitgeteilt hat, da es ja ausschlaggebend für seine Note war. Vielleicht klären Sie das mit dem Direktor der Schule.

spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 18:39

Ich möchte erst mit dem Lehrer selber sprechen. Daher hätte ich gerne die Information ob er verpflichtet ist mündliche Noten mitzuteilen.

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man kann eine 6 im mündlichen bekommen, weiß ich au eigener erfahrung, ich war auch sehr still und manche Lehrer geben da dann halt eine 6.

Hat der Lehrer denn Ihrem Sohn die mündliche Note gesagt, wenn nicht ist das wirklich nicht richtig

spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 18:30

Nein, er hat meinem Sohn die Note nicht mitgeteilt

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spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 18:30

Nein, er hat meinem Sohn die Note nicht mitgeteilt

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mündliche noten werden meist im verhältnis zum schriftlichen mit 30% gewogen...

ne 6 müdnlich gibt seigentlich nur bei arbeitsverweigerung...

wenn ma nichts sagt is ne 5 gerechtvertigt...

außerdem sind die lehrer soweit ich wiess verpflichtet quatalsnoten zu geben..

LG

spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 19:43

Der Lehrer redet (laut meinem Sohn) sehr leise und oft zur Tafel gewand. Mein Sohn versteht oft die Fragen nicht und wenn er aufgerufen wird und nochmal nachfrägt, ruft der Lehrer einfach ein anderes Kind auf.

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chilloverkill  23.02.2011, 19:56
@spickelkids

dann muss man sich dahinter klemmen und mit dem direktor reden...

es gibts für eltern soweit ich weiss auch die möglichkeit sich mit in den unterricht zu setzten.

hilfreich wäre es bestimmt auch andere eltern aufzusuchen bei denen die kinder auch so behandelt werden;)

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eine mündliche note macht aber nicht 50% der fachnote aus!!!!

spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 18:34

Die Noten zählen alle gleich 3+2+6=11:3=3,66 und damit eine 4

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spickelkids 
Fragesteller
 23.02.2011, 19:17
@spidermonkey

Find ich auch seltsam. Aber ich bräuchte halt was schriftliches, verbindliches, was ich dem Lehrer vorhalten kann.

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FataMorgana2010  23.02.2011, 21:21
@spidermonkey

In Hamburg wird zunächst eine schriftliche und eine mündliche Note gebildet - daraus dann der Mittelwert. Hängt der zwischen zwei Noten entscheidet die mündliche Note, die also sogar stärker gewichtet wird. Man muss immer daran denken, dass Schulrecht und auch das, was an Schulen üblich ist, Ländersache ist!

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