Mitteilungspflicht beim Vermieter?

11 Antworten

Du musst als Mieter weder über einen Festnetzanschluss noch ein Mobiltelefon verfügen - und noch viel weniger bist Du verpflichtet im Falle X Deinem Vermieter eine Telefonnummer mitzuteilen bzw. für diesen so erreichbar zu sein.

Allerdings bist Du verpflichtet regelmäßig Deinen Briefkasten zu leeren - postalische Erreichbarkeit.

Hinzu kommt - dass im Notfall die Tür zwangsweise geöffnet wird -- wobei erst einmal davon auszugehen ist, dass diese Kosten zu Deinen Lasten gehen.


bwhoch2  08.10.2019, 12:34
Hinzu kommt - dass im Notfall die Tür zwangsweise geöffnet wird -- wobei erst einmal davon auszugehen ist, dass diese Kosten zu Deinen Lasten gehen.

Nein, wieso? Man darf doch erst einmal davon ausgehen, dass derjenige die Tür bzw. das kaputte Schloss bezahlen muss, dem die Wohnung gehört, also Vermieter.

Nur wenn der Grund für den Notfall durch den Mieter aktiv verursacht wurde, kann man den Mieter belangen.

Bspw.: Obwohl niemand in der Wohnung ist und auch nicht wirklich was raucht, löst ein defekter Rauchmelder aus. Nun wird ein Brand vermutet, Feuerwehr wird geholt und man stellt fest, dass es ein Fehlalarm war. Tür kaputt, Feuerwehr will Geld und all das sollte dann der Mieter zahlen, der gar nichts dafür kann?

Anders wäre es, wenn z. B. tatsächlich aufgrund Mieters Verschulden ein Brand während Abwesenheit ausgebrochen wäre. Zum Beispiel wegen defekter Billig-Steckerleiste.

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Nein. Hierzu besteht keine Pflicht. Man muss dies dem Vermieter nicht mitteilen. Du hast das alleinige Bestimmungsrecht darüber.

In einer Notfallsituation wie z.b. Wasserrohrbruch darf der Vermieter kurzfristig in die Wohnung, notfalls indem er die Tür aufbricht. Es würde also die Sache durchaus vereinfachen, wenn du zumindest telefonisch erreichbar bist in deiner Abwesenheit, um dann die Person, die einen Schlüssel hat, zur Wohnung schicken zu können. Oder alternativ sagst du dem Vermieter, wen er anrufen kann, also wer den Schlüssel hat. Das musst du wie gesagt nicht, es ist nur eine Option für den Notfall.

Nein, diese Pflicht existiert nicht. Es ist aber sinnvoll, wenn ein "Zweitschlüssel" schnell zur Verfügung steht, um im Notfall den "schadensfreien" Zugang zu ermöglichen.

Mal abgesehen davon: Ich als Vermieter wäre mehr als angefressen, wenn ich morgens um 2 von Othmarschen nach Wandsbek gondeln soll bei einem Wasserrohrbruch bei einem meiner Mieter ...

Nein, ganz und gar nicht. Ein Notfall kann schließlich auch eintreten, wenn man nur 3 Stunden weg ist.

Mal im Sommer ein Fenster offen stehen gelassen und ein Gewitter mit Starkregen flutet die Wohnung. Was, wenn nun auch der Vermieter nicht da ist und es nicht bemerkt? Und wenn er da ist, wird er nicht warten, bis erst irgend jemand sich auf den Weg macht und erst dann kommt, wenn das Gewitter vorbei ist.

In dem Fall würde er wohl mit Recht die Wohnungstür aufbrechen, um weit schlimmeren Schaden zu verhüten. Wer würde es ihm verdenken, wenn er dabei in das Schlafzimmer eindringt und sich nach dem Schließen der Fenster sofort daran macht, die Pfützen aufzuwischen.

Will man für solche Fälle vorsorgen, könnte man dem Vermieter einen Schlüssel in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag geben, der nur dann geöffnet werden darf, wenn wirklich ein Notfall vorliegt. Mußte der Vermieter ihn benutzen, muss er das sofort melden. Einmal im Jahr könnte man sich dann den Umschlag zeigen lassen und ausnahmsweise immer dann, wenn man mal den Verdacht hat, dass jemand in der Wohnung war. Ich finde, das wäre eine gute Lösung, wenn es zwischen Mieter und Vermieter ansonsten passt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ob es darüber direkt eine Pflicht gibt, weiß ich nicht wirklich jetzt. Aber es wäre nicht schlimm, wenn der Vermieter notfalls Bescheid weiß.