Mitnahme von Urlaubsansprüchen aus Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis beim selben Dienstherrn?

3 Antworten

Nein, das kannst du nicht so einfach, auch wenn es schön wäre, weil es für dich ja derselbe Dienstherr ist.

Der Beamtenstatus hat erhebliche Folgen in sozialrechtlicher Hinsicht, für die auch Kosten entstehen. Du hast aber auch Ansprüche, z.B. Renten.

Die Entlassung aus dem Beamtenstand ist zugleich eine Entlassung aus den Pflichten des staatlichen Arbeitgebers.

Daraus folgt: Deine Urlaubsansprüche sind in geeigneter Weise mit dem Ende des Vertragsverhältnisses auszugleichen oder  abzugelten.

Du hast mit einem anderen Arbeitgeber einen neuen Vertrag geschlossen. Ab Antritt gilt nur das, was vereinbart wurde oder vorgeschrieben ist.


Apolon  03.08.2017, 15:12

Die Entlassung aus dem Beamtenstand ist zugleich eine Entlassung aus den Pflichten des staatlichen Arbeitgebers.

Falsch - ein Beamter hat einen Dienstherrn, aber keinen Arbeitgeber.

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Hallo Crissidanic,

wenn der Wechsel in der gleichen Behörde stattfindet, wird dein Urlaub intern geregelt. Bedeutet du kannst deinen Jahresurlaub noch als Angestellte nehmen.

Gruß Apolon

Das ist ein beendetes Arbeitsverhältnis und ein vollkommen neuer Vertrag. So stünde Dir meiner Meinung nach eine Abgeltung zu. Aber schau doch einfach mal hier: https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/das-beendete-beamtenverhaeltnis-und-die-urlaubsabgeltung-377171.  Mit einem schriftlichen Antrag auf Abgeltung könntest Du ja die Übertragung anbieten, falls Dir das lieber wäre.


Crissidanic 
Fragesteller
 04.08.2017, 12:14

Das Problem ist dass man Abgeltung angeblich nur bei nicht nehmen wegen Krankheit bekommt. Ich war allerdings in Mutterschutz und Elternzeit. Aber das müsste dich gleichgestellt sein oder nicht? 

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