Eine Rentenkasse für Beamte und Angestellte?
Wer verbeamtet ist, bekommt in Deutschland bis zu 71,75 Prozent seiner Bezüge aus den beiden letzten Jahren.
Rentner und Rentnerinnen dagegen erhalten im Schnitt nur knapp 42 Prozent dessen, was sie zuletzt verdienten.
Zumindest beim Bund haben Beamte schon nach fünf Jahren Anspruch auf eine Mindestpension von 1860 €.
Die Regierung in Wien hat früh erkannt, dass eine gemeinsame Alterssicherung von Beamten und Angestellten gesellschaftlichen Frieden stiftet.
Berlin hat die Chance dazu verpasst.
aus "SZ": ,,Rentner und Pensionäre zusammen in einer Kasse? Geht doch!"
Frage :
- Wäre eine gemeinsame Rentenkasse für Beamte und Angestellte in Deutschland möglich?
12 Antworten
Wäre eine gemeinsame Rentenkasse für Beamte und Angestellte in Deutschland möglich?
Möglich sicherlich. Alles eine Frage des politischen Willens.
Beamte haben aber grundsätzlich keinen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, ergo musst du die Pension vergleichen mit dem Niveaus des Rentners aus der gesetzlichen + betrieblichen Vorsorge, sonst ist dein Vergleich von Anfang an wissenschaftlich fehlerhaft.
Und wenn du das tust, kommt bei den Rentnern etwa 60% raus, nicht 42%. Wer diese Option für sich nicht nutzt und auch privat nichts auf Seite legt und investiert, hat eben Pech.
Statt nach mehr Finanzbildung wird nach mehr staatlicher Intervention / Umverteilung geschrien.
Wäre das System änderbar?
Grundsätzlich ja aber da das Alimentationsprinzip der Beamten ist in Art 33 Abs. 5 GG festgeschrieben und in weiteren Gesetzen (BBG, etc.) genauer definiert.
Wer in die Rentenkasse einzahlt, generiert auch Ansprüche daraus und da Beamtenvergütungen brutto recht gering sind, müssten diese teilweise deutlich nach oben korrigiert werden, was die öffentlichen Kassen stark belasten würde.
Irrtum.Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben nicht alle Angestellten.
Doch.
Es gibt einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch jedes Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (siehe §§ 1, 1a BetrAVG). Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allg. RV (alte BL) müssen auf Wunsch des Arbeitnehmers umgewandelt werden (292,- € mtl.).
Dieser Anspruch ist einklagbar und wenn der Chef seinen Informationspflichten nicht nachkommt, ist er bereits in der Haftung.
Betriebe , Büros und Firmen die keiner Tarifgemeinschaft angehören oder von der Belegschaft klein sind ,führen keine Betriebsrenten.
Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss die betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden und der Arbeitgeber muss die umgewandelten Bruttobeträge mit mind. 15% bezuschussen.
Der Arbeitgeber entscheided jedoch über den Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage) und bei einer externen Lösung über den Anbieter.
Grundgesetze lassen sich ändern, wenn dafür eine Notwendigkeit und parlamentarische Mehrheit besteht.
Mit Ausnahme der Art. 1 und 20 GG ist das korrekt.
Dazu braucht es aber je eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat und dann hast du immer noch das Problem des Bestandsschutzes für bestehende Beamte.
Wer will dann noch dem Staate dienen?
Wäre eine gemeinsame Rentenkasse für Beamte und Angestellte in Deutschland möglich?
Möglich ja. Aber teuer, denn Beamte werden nicht nur einzahlen, sondern auch wieder entnehmen. Im übrigen haben die bisherigen Pensionen Bestandsschutz. Ein Beamter der 20 oder mehr Jahre im Dienst ist, kann nun nicht einfach in die Rente abgeschoben werden. Das würde gegen die Verfassung verstoßen.
Beamte verzichten während des Erwerbslebens auf Lohn, denn in der freien Wirtschaft lässt sich mehr verdienen (Beamte ab dem gehoben Dienst haben mindestens einen Studienabschluss!), was sich im Alter ausgleicht mit der Pension. Das Handelsblatt hat dazu einmal eine Modellrechnung erstellt und so festgestellt, dass sich der Einkommensverlust in der Erwerbsphase erst durch die höhere Pension mit über 80 ausgleicht: https://www.handelsblatt.com/karriere/staatsdienst-modellrechnung-lohnt-es-sich-beamter-zu-werden/26739748.html
Außerdem löst man damit den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst nicht, wenn man diesen noch unattraktiver macht. Schon jetzt fehlen im öffentlichen Dienst 330.000 Leute: https://www.dbb.de/artikel/dem-staat-fehlen-fast-330-000-mitarbeitende.html
Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne, dass Beamte einzahlen. Denn das wäre zugleich auch eine Reform der Pensionen.
Eine Reform der Pensionen ist ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach aktuellem Stand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für das Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht) die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.
Würden Beamte nämlich rentenversicherungspflichtig werden, wären sie im Ruhestand auch rv-leistungsberechtigt, was bedeutet ihnen steht eine Rente aus der gesetzlichen RV zu.
Außerdem wird mal wieder vergessen, dass die gesetzliche RV durch Steuergelder bezuschusst wird, und Beamte sind auch Steuerzahler. Sie zahlen wie jeder andere Arbeitnehmer Lohnsteuer, als Eigentumsbesitzer Grundsteuer, beim Kauf davon Grunderwerbssteuer, beim PKW Kfz-Steuer, beim Einkaufen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), etc.
Dementsprechend beteiligen sich Beamte schon heute an der gesetzlichen RV, ohne irgendwelche Leistungen daraus zu erhalten.
Beamte bezahlen für ihre Pensionen, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höheres Einkommen. Seit geraumer Zeit sollen Pensionsrücklagen gebildet werden. Die Grundbezüge sind schon das Entgelt, was um die Pensionsrücklagen gekürzt wurde.
Was die Dienstherrn (Bund und Länder) mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.
Eine Einzahlung in die Rentenkasse würde für den Staat ebenfalls teuer werden. Schließlich müssten die Dienstherrn dann auch zusätzlich für die knapp 1,7 Mio. Beamten die Arbeitgeberanteile bezahlen. Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben (um die Pensionsrücklagen) werden.
Und nur weil etwas in anderen Ländern funktioniert, heißt es nicht gleich, dass es auch in Deutschland funktionieren würde.
Alles Argumente , warum etwas nicht geht, wenn man es nicht will .
Die Angst der Beamten vor Nachteilen und Abbau von Privilegien ist groß.
Das Beamtentum darf kein Staat im Staate sein.
Eine Verfassung lässt sich ändern, wenn sich dafür eine parlamentarische Mehrheit findet.
Das es mit einer Kasse geht, hat Österreich schon längst vorgemacht.
Woraus werden denn Beamte bezahlt? Aus Steuergelden etwa?
Für diese "geringen" Leistungen die sie erhalten, kann ruhig auch durch von "ihnen" gezahlte Steuern(Lohn der durch Steuern erwirtschaftet wird) ein kleiner Teil zurückgegeben werden.
Die rechtliche Frage ist, wie man den aktuellen Beamten und Versorgungsempfängern ihre Besitzstandswahrung gewährleisten will.
Eine Änderung ginge daher vermutlich nur mit relativ langem Vorlauf, 10 oder 15 Jahre. Denn derjenige, der jetzt aktiv im Dienst ist, hat sich ja auf die Zusagen für die Zukunft verlassen.
Ein erster logisch-sinnvoller Schritt zur Kostenreduktion wäre, nicht das letzte Brutto, sondern den Lebensbrutto-Durchschnitt zur Pensionberechnung anzunehmen.
Die Österreicher haben das z.B. mit einer langen Übergangslösung für Beamte eingeführt.
Das sag ich ja. Wer jetzt 40 der 45 ist, der hat ja nicht die Zeit, langfristige, effektive Lösungen zur Deckung der dann entstehenden Altersversorgungslücke zu finden.
Irrtum.Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben nicht alle Angestellten.
Betriebe , Büros und Firmen die keiner Tarifgemeinschaft angehören oder von der Belegschaft klein sind ,führen keine Betriebsrenten.
Das können z.B. Angestellte in Handwerksbetrieben, Rechtsanwalts-, Architekten-und Ing.Büros sein.
Grundgesetze lassen sich ändern, wenn dafür eine Notwendigkeit und parlamentarische Mehrheit besteht.