Mit viel älteren geschlafen?

6 Antworten

Wenn es gut war, du verhütet hast und er ein Kondom hatte, sieh es als Erfahrung an, sonst zeig ihn an

CarinaSchoppe  12.05.2023, 16:23
sonst zeig ihn an

wegen was denn bitte, es ist dem wortlauten zu entnehmen dass es so wirkt als habe sie sich auf alles davon eingelassen.

und da in der art kein stop kam ist es keine vergewaltigung noch übergriff

korrigiere. nach 176stgb könnte der typ das wissen über die unfähigkeit ihrer handlungen ausgenutzt haben. dies wäre aber erst einmal festzustellen

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sarah3  12.05.2023, 16:53
@CarinaSchoppe

Sie ist 14 und er hat ihre Naivität ausgenützt das sollte reichen

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CarinaSchoppe  12.05.2023, 16:56
@sarah3

naja relativ.

also das ausnutzen musste erstmal nachweisen.

und 14 ist da nicht das problem. sexuelle mündigkeit bzw. age of consent ist 14. also vom alter her wars absolut erlaubt

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sarah3  12.05.2023, 16:58
@CarinaSchoppe

Jein u16 mit ü21 hat Einschränkungen, gerade was ausnützen von Unerfahrenheit angeht

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CarinaSchoppe  12.05.2023, 17:02
@sarah3

das haste wo her.

laut strb §176 is age of consent 14. ergo ab 14 kannte bis 100 dich durchschlafen wenn die person es denn will. (abgesehen vom allgemeinen sex mit Schutzbefohlenen oder ausnutzen einer notsituation ausnutzen von personen etc.)
aber wenn wir es unter dem beide wollen es und dürfen es auch wenn sie jetzt z.b. 17 wäre dann isses auch mit 14 erlaubt (abhängig eben von den allgemeinen kriterien in bezug auf ausnutzung und missbrauch)

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sarah3  12.05.2023, 17:44
@sarah3

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Strafgesetzbuch (StGB)§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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sarah3  13.05.2023, 13:55
@CarinaSchoppe

Siehe „und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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SchakKlusoh  13.05.2023, 18:25
@sarah3

Das reicht nicht aus.

Manche Menschen sind noch mit 50 naiv.

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Libertinaerer  17.05.2023, 17:48
@sarah3
„und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das hat, aus mehreren Gründen, heute kaum mehr eine praktische Bedeutung.

Interessanter ist da schon der § 182 Abs. 2 StGB!

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Libertinaerer  17.05.2023, 22:53
@sarah3

Zitat:

machte mir Geschenke

Merke: "Entgelt" ist etwas anderes als "Geld".

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sarah3  18.05.2023, 10:00
@Libertinaerer

Wäre auch ne Möglichkeit, sehe dann tatsächlich beides als möglich an. Aber vor Gericht und auch hoher See…

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Libertinaerer  18.05.2023, 11:59
@sarah3
sehe dann tatsächlich beides als möglich an.

Dafür sollte man ein Gesetz nicht nur gelesen, sondern auch die Bedeutung wirklich verstanden haben.

Das ist alles andere als trivial. Auch wenn es für einen Rechtslaien nicht den Anschein hat.

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sarah3  18.05.2023, 12:00
@Libertinaerer

Habe ich daher ist beides möglich, aber das entscheiden wir beide nicht, sonderndes der Staatsanwalt und dann das gericht

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Libertinaerer  18.05.2023, 12:03
@sarah3

Der Unterschied zw. uns ist, dass ich weiß, was das Gesetz inhaltlich bedeutet, und viele Fälle kenne, wann und wie es konkret angewendet wird - oder eben nicht.

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sarah3  18.05.2023, 12:06
@Libertinaerer

Ob das ein unterschied ist kannst du nicht beurteilen - daher schönen Vaterstadt dir

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SchakKlusoh  13.05.2023, 18:24

Mit welcher Begründung sollte sie ihn anzeigen?

"Er war nett zu mir und ich hatte Sex mit ihm..." und deshalb ist er ein Verbrecher?

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sarah3  13.05.2023, 19:24
@SchakKlusoh

Wenn sie feststellt dass er sie ausnützte kann ein Richter das gemäß des stgbs so entscheiden ja

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SchakKlusoh  13.05.2023, 19:33
@sarah3

Definiere "unreife" und demonstriere die Definition an ihrer Erzählung.

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sarah3  13.05.2023, 19:38
@SchakKlusoh

das ist dem

Hörer zur Übung überlassen…. Wie gesagt das entscheidest du nicht

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Und das eigentliche Problem das du damit hast, das ihr einvernehmlich Sex hatte, ist jetzt welches? Ich sehe hier nirgends eine Aussage dazu, was genau dich alles belastet und weshalb 🤔

sarah3  12.05.2023, 16:53

Sie fühlt sich wohl zurecht ausgenützt

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SusannHa  12.05.2023, 23:22
@sarah3

Die Fragen dazu, was in ihr los ist, ging an sie selbst. Davon abgesehen: Erklärung?

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sarah3  13.05.2023, 09:55
@SusannHa

Er hat einfach ihre fehlende Erfahrung ausgenützt

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SchakKlusoh  13.05.2023, 18:31
@sarah3

Alle Menschen haben "fehlende Erfahrung". Man kann nicht jedes Mal jemand ins Gefängnis stecken, wenn der Andere noch keine Erfahrung mit irgendetwas hat.

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Versuche es einfach auszublenden, ungeschehen kannst es eh nicht machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ja, habe XXL Penis, na und?

So etwas nennt man "Erfahrungen machen."

Du mußt jetzt entscheiden, ob Komplimente, Geschenke und eine Einladung auch in Zukunft ausreichen, daß Du mit Fremden Sex hast.

Deine Entscheidung - Deine Konsequenzen.

Das kenne ich leider auch. Gerade wenn alc im Spiel ist.

Ich hoffe mal es geht dir besser

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SchakKlusoh  13.05.2023, 18:32

Nach der Erzählung war kein alc (was immer das sein soll) im Spiel.

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