Mit Pfeil und Bogen im Wald schießen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sukubius,

das freie Schießen in Wäldern ist nicht erlaubt, auch wenn das sicher viele so machen. Wälder gelten als Erholungsgebiete. Und der Bogensport, das kann man drehen und wenden wie man will, ist nun mal ein Schießsport. Und auch das "private" Schießen, also außerhalb eines Vereins, ändert an dieser Tatsache nichts.

Der Verweis von @madtomax auf den Link bogenblog.de ist an sich nicht schlecht, ich kenne die Seite.

Zitat: Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das in Kapitel 7 geregelt. In §59 heißt es dazu:

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen  zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Das ist sicher korrekt. Gleich anschließend kommt die Feststellung:

Zitat: Bogenschiessen als Sport dient der Erholung.

Hier wird nun der Eindruck erweckt, dass das Bogenschießen damit fast zwangsläufig erlaubt sei. Das ist ganz sicher nicht der Fall.

Auch wird etwas tiefer gesagt, das Betreten öffentlicher Wälder zur Erholung ist gestattet, das stimmt natürlich ebenfalls. Auch Bogenschützen dürfen das natürlich. Sobald aber der Bogen zum Schuss gehoben wird, ist es vorbei mit der Freizügigkeit. Dann ist es wieder Schießsport mit seinen Einschränkungen.

Sobald auch nur ein Spaziergänger eine Gefahr sieht (begründet oder unbegründet) und die Polizei oder den Förster informiert, hat man den Ärger, den eigentlich keiner braucht.

Das Beste ist es, sich im Netz einen Parcours zu suchen. Selbst Parcours von Vereinen werden mitunter gegen ein Entgelt für vereinsfremde Schützen freigegeben. Alle Bogenschützen und die, die es noch werden wollen haben ein großes Interesse daran, dass es wenig Beschwerden gibt und der Bogen weiterhin vom Waffengesetz verschont bleibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bogenfreund  15.07.2020, 06:51

Vielen Dank für die Bewertung :-)

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Nein, denn da ist eine Gefährdung von Menschen und anderen Tieren absolut nicht ausgeschlossen!

Ja, falls es dein eigener, nicht öffentlich zugänglicher Wald ist und kein Geschoss diesen Wald fliegend verlässt.