Mit Hartz IV ausziehen?

5 Antworten

Einfach so ausziehen kannst Du nicht, da Du noch minderjährig bist.

ALG 2 - Bezug ist theoretisch möglich.

Wende Dich an eine erwachsene Vertrauensperson und/oder an eine Beratungsstelle vor Ort und/oder an das Jugendamt.

Anders wird es nicht gehen.

Da Du noch minderjährig bist, musst Du dich ans Jugendamt wenden !

So einfach geht das nicht.

Grundsätzlich sind deine Eltern für dich verantwortlich und ohne deren Zustimmung kannst du nicht ausziehen. Und die nächsten Jahre sind die auch noch für dich Unterhaltspflichtig. Dafür reicht es aber dass die dich bei sich wohnen lassen. Eine eigene Wohnung müssen sie dir nicht finanzieren.

Du könntest dich höchstens an das Jugendamt wenden. Aber so einfach werden die dir auch keinen Platz in einer Wohngruppe o. Ä. anbieten.

Hartz4 kommt in deinem Fall erst deutlich später.

für Betreutes Wohnen ist das Jugendamt zuständig. Wende dich dorthin

weil ich 16 bin

Dann ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt zuständig.
Wende dich an diese, um mit diesen über betreutes Wohnen zu reden.