Welche Kinder müssen beim Formblatt 3 (BAföG) angegeben werden?
Müssen beim Formblatt 3 alle Kinder der bestimmten Person, ausgenommen des Antragsstellers, angegeben werden? Es gibt ja jedenfalls diese Kriterien:
Bitte machen Sie Angaben zu sonstigen Kindern , die sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden, wenn diese im Bewilligungszeitraum von Ihnen Unterhalt bekommen.
Info: Meine beiden Eltern beziehen Hartz IV, sind verheiratet und leben auch zusammen.
Leisten Empfänger von Hartz IV überhaupt Unterhalt? Gilt die Unterhaltspflicht nur für minderjährige Kinder oder denen, die noch bei einem leben?
2 Antworten
Unterhalt kann auch darin bestehen, dass man Jemandem Kost und Logis zu Verfügung stellt, also Naturalunterhalt statt Barunterhalt.
Also werden hier alle Kinder aufgeführt, die sich in Ausbildung befinden oder eben Kinder, die sich noch nicht selbst unterhalten können.
Die bekommen in der Regel ja Arbeitslosengeld oder Hartz 4 und sind somit versorgt - vom Staat. Und es steht ja dort "...oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden"
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/bafoeg-formblatt-3.php
Hier findest du ansonsten nochmal eine Ausfüllhilfe.
Alle Kinder, die noch zu Hause leben. Wenn sie nicht mehr zu Hause leben, dann nur, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden (Schule, Studium oder betriebliche Ausbildung).
Was ist mit den Kindern, die arbeitslos sind und nicht mehr bei einem leben?