mit fake tasche raus?

1 Antwort

Der Besitz gefälschter Markenware für den privaten Gebrauch wird in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt.

Im Reiseverkehr toleriert der Zoll auch bei Rückkehr aus dem EU Ausland die Einfuhr gefälschter Markenware im Rahmen der Reisefreigrenzen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

Probleme bekommst Du dann beim Versuch die Tasche hier in Deutschland zu verkaufen.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)