Mit BF17 Führerschein bei Einsatz alleine ans GH?

3 Antworten

Kurze Antwort: Nein, mit BF17 darf man auch im Einsatzfall nicht alleine Auto fahren.
Zwar stehen Dir in Deiner Funktion als Feuerwehrangehöriger Sonderrechte zu. Das würde aber bedeuten, dass Du nur dann von bestimmten Gesetzen und Paragraphen befreit bist, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten.

Das bedeutet schon mal, dass maximal die Fahrt zum GH hierunter fallen würde, keinesfalls die Rückfahrt (keine Eile mehr geboten).
Bei einem 17-jährigen stellt sich zudem die Frage, inwieweit dieser nun wirklich an der Einsatzstelle zeitnah notwendig ist... in dem Alter definitiv keine Führungskraft, kein Maschinist, kein Atemschutzgeräteträger usw. - also, sorry, nicht unverzichtbar.

Wobei ich sagen muss, dass ich grundsätzlich aufgrund der schwierigen rechtlichen Lage gegen den Einsatz von Minderjährigen bin. Bei uns in SH ist das glücklicherweise auch verboten, Einsätze werden hier erst mit Erreichen der Volljährigkeit gefahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Bomberos911  04.08.2022, 18:27

Sonderrechte decken keine Fahrten ohne Fahrerlaubnis ab. §35 StVO befreit nur von Vorschriften der StVO. Der Erfordernis einer Fahrerlaubnis ergibt sich aber aus Normen außerhalb der StVO. Daher greifen diese hier nicht.

Man könnte alternativ versuchen mit rechtfertigem Notstand zu argumentieren. Dieser kann tatsächlich eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis "heilen". Aber dafür müsste eine Rechtsgutabwägung durchgeführt werden. Diese wird hier kaum erfolgreich sein. Aus den Gründen, die du genannt hast, dass ein 17 jähriger nur schwer unverzichtbar sein wird.

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26Sammy112  04.08.2022, 18:34
@Bomberos911

Sonderrechte erstrecken sich aber auch nicht nur auf die StVO, sondern auch auf viele andere Gesetze und Paragraphen.

Aber wie gesagt: Immer nur unter Abwägung.

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Bomberos911  04.08.2022, 18:39
@26Sammy112

Genaugenommen nicht, zumindest nicht die nach §35. Der Wortlaut "Von den Vorschriften dieser Verordnung..." bezieht auch nur auf die StVO.

Wie gesagt: der rechtfertigende Notstand kann auch von anderen Gesetzen befreien, hat dann aber nichts mehr mit Sonderrechten zu tun und sind rechtlich komplexer zu beurteilen.

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Als Fahranfänger und minderjährig mit zu Einsätzen und deswegen eine Ausnahmegenehmigung bei einer Behörde beantragen wollen... Ich glaub es nicht: Heißdüsenfrage hoch 10.

Mit 17 und nicht einmal angefangener Grundausbildung hast du bei Einsätzen nichts zu suchen, demnach brauchst du auch keine Sonder-/Ausnahmegenehmigung. Eine solche wirst du nicht bekommen, weil kein einziger sinnvoller Grund dafür besteht.

Woher ich das weiß:Hobby

Beantragen kannst Du dies, ist aber unwahrscheinlich das dies durchgeht, die Strecke kannst auch mit einem Kleinkraftrad der Klasse AM zurücklegen oder mit einem Fahrrad.

Barkladic 
Fragesteller
 01.08.2022, 23:01

Recht hast du, hab noch keinen Lappen. Bis jetzt muss das Fahrrad auch herhalten, dauert nur länger. Sitzt man halt nur aufm MTF.

Danke dir, versuche dat mal zu beantragen.

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Bomberos911  04.08.2022, 18:31
@Barkladic
Sitzt man halt nur aufm MTF.

Das heißt, dass es genügend Kameraden gibt, die vor dir an der Wache sind. Sinn und Zweck der Sonderrechte ist, dass die Feuerwehr schnellstmöglich an der Einsatzstelle eintrifft. Sie sind nicht dafür da, dass man es aufs erste Auto schafft oder Rennen gegen die Kameraden fährt.

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