Mit A2 Führerschein getunten Roller fahren?

3 Antworten

Wende dich an Motorradlust in Köln. Früher haben die eintragungsfähige 70ccm-Umrüstsätze vetrieben, aktuell werben sie nicht mehr damit. Die zu verbauenden Teile und die in Frage kommenden Fahrzeuge waren genau vorgegeben. Dafür hatten die ein Gutachten, das konnte eingetragen werden - irgendwas selbst zusammenbasteln und eintragen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Da dein getunter Roller hier nicht reinfällt durch Umbauten und nur mit Versicherungskennzeichen, geht das nicht. Du müsstest eine neue Betriebserlaubnis erwirken. Das wird scheitern. Gründe: es gibt keinen Nachweis dass die Grundkonstruktion den Belastungen Stand hält sowie die Bremsanlage die Leistung abbremsen kann. Das Fahrzeug muss ein amtliches Kennzeichen führen. Du müsstest auf einem Leistungsprüfstand die Leistung ermitteln. Leergewicht muss über 110 kg sein und 11 KW maximale Motorleidtung. Dann fehlt noch das Abgasgutachten da die Abgasnorm nicht mehr stimmt. Bereifung und Geschwindigkeit ist auch zu beachten. Deinem Vorhaben gegenüber sehe ich schwarz . So weiter fahren zieht eine Anzeige bis zur Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft nach sich.

Hikker  17.09.2020, 16:26

Was hat A1 mit der Frage zu tun?

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Hikker  17.09.2020, 16:34

Staatsanwaltschaft? Welche Straftat siehst Du hier? Ich wäre eher bei einer Ordnungswidrigkeit:

Bußgeldkennzahl: 319606

Verkehrsordnungswidrigkeit:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnise erloschenwar. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlichb beeinträchtigt*).

Verletzte Vorschrift:

§§ § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat

Bußgeld: 90 Euro

Punkte: 1

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martinreschke  18.09.2020, 15:29
@Hikker

Schon bei einem Cent ist das so. Du würdest rein rechtlich den Staat betrügen. Dir kann man das Auto klauen, da wird kein Staatsanwalt aktiv. Es steht in seinem Namen: Staat- , den vertritt er in voller Härte.

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martinreschke  18.09.2020, 17:16
@Hikker

Mein nachbaff er hat einen M22. Der war nicht angemeldet. Sein Bruder fuhr das Gerät und prompt kam die Polizei. Fz nicht angemeldet, bei dir Fahren trotz erloschener BE, ist das selbe. Nicht versichert bei dir auch da nicht als Leichtkraftrad. Steuer ergo. Ging bis vor den Staatsanwalt und er legte dem Halter obwohl nicht gefahren 400,- DM . Sein Bruder als Schuldiger ging leer aus da er unterbemittelt war. Ich musste daraufhin das Ding auf 25 km/h begrenzen und ein Gutachten schreiben wie das erfolgt war. Der Halter schickte alles zur Polizei und dachte erledigt. Tage später kam die Polizei und kontrollierte alles. Nun stell dir vor ich hätte das Gutachten nur pro forma geschrieben. Das hätte mich vor den Staatsanwalt gebracht. Man kann nie so dumm denken wie es mal kommt. Deshalb nimm es nicht auf die leichte Schulter. Denke daran, dein größter Feind ist der Neid.

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Hikker  19.09.2020, 11:56
@martinreschke

Fast. Das selbe ist es nämlich nicht. Und versichert ist die Karre in dem Fall durchaus, natürlich mit entsprechendem Regress in Höhe von 5.000 € im Schadenfall. Ich würde es übrigens selber nicht tun, ich nehme es nämlich NICHT auf die leichte Schulter. Und glaub mir, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von drei Euro kommt eher nicht zum laufen. Ausschließen kann man es aber nicht, das ist ja klar.

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martinreschke  19.09.2020, 12:43
@Hikker

Es ist als Moped versichert. Es muss als Leichtkraftrad versichert werden. Das ist wie Äpfel und Birnen, etwas grundlegend Verschiedenes. Du hast in der Summe weniger bezahlt, aber ein Falsches Objekt. Das wird als gar nicht, im Idealfall als unterversichert gesehen. Und eines glaube mir. Die Polizei die das zur Anzeige bringt hat die Entscheidung. Wenn ein Staatsanwalt aktiv wird, muss er immer Geld eintreiben. Die 5000,-€ sind immer die maximale Höhe die die Versicherung bei dir eintreibt. Zivilrechtliche Ansprüche eventuell zusätzlich.

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Hikker  21.09.2020, 17:28
@martinreschke

Die 5000 SIND ja zivilrechtlich! Das ist doch der Punkt! Oder steh ich grad auf dem Schlauch?

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martinreschke  21.09.2020, 21:14
@Hikker

Du machst einen Schaden von 10000€. Bist falsch oder nicht versichert oder besoffen gefahren, dann bezahlst du 5000€. Den Rest die Versicherung. Zivilrechtlich geht es vor das Gericht und da kann der Geschädigte dich verklagen. Z. B. Lohnausfall, Schmerzensgeld, usw usf.

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Hikker  24.09.2020, 16:02
@martinreschke

Für die Regulierung dieser Forderungen ist abermals die Versicherung zuständig.

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martinreschke  24.09.2020, 16:09
@Hikker

Also meinst du dass man alles machen kann, kostet ja nur 5000€.

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Keine Strafe soweit ich weiß die bestriebserlaubnis ist aber erloschen und das wird ein großes Problem bei einem Unfall.

wattdennnu2  17.09.2020, 16:17

Der Krafthaftpflichtversicherer kann allenfalls Regress beim Halter nehmen. Davon abgesehen wird der verursachte Schaden reguliert!

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Hikker  17.09.2020, 16:20
@wattdennnu2

Korrekt. Allerdings würde ich 5.000 € Regress durchaus als großes Problem bezeichnen.

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