mit 25 km/h führerschein 50 fahren?

3 Antworten

Ein Fahrzeug mit einer faktischen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zählt als Kraftfahrzeug i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne unter die Ausnahme des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zu fallen. Du bist daher nicht berechtigt, ein solches Fahrzeug zu Führen, ohne mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM zu sein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Auf einen eventuellen PKW-Führerschein wird sich das auch nicht gerade positiv auswirken, über solche Vorfälle wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde informiert.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
da wollte ich mal fragen was für eine Strafe normalerweise auf mich zukommt

Der Straftatbestand: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach § 21 StVG

Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und sorgt auch dafür, dass du später erst deinen Führerschein machen darfst.

EliasSti 
Fragesteller
 18.06.2023, 21:44

Okay danke

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