Mit 17 alleine zum Frauenarzt (Schwanger)?

3 Antworten

Liebe Mellylove,

eigentlich wurde deine Frage hier sehr gut beantwortet.

Ich mag dir trotzdem nochmal schreiben, weil da ja eine Menge mehr dranhängt hm?

Hast du einen Schwangerschaftstest gemacht der positiv ausgefallen ist? Du möchtest nicht, dass deine Eltern davon erfahren, andererseits brauchst du jetzt jemanden dem du vertrauen kannst, mit dem du reden kannst wie es jetzt weitergehen soll.
Es ist auf jeden Fall ein guter Schritt erst mal zum Frauenarzt zu gehen und
die Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Du musst deine Karte für die Krankenversicherung mitnehmen. Hast du die selbst, oder bewahren deine Eltern die auf? Vielleicht hast du ja schon den Termin. Ich wünsch dir, dass du nicht noch lange darauf warten musst.

Sicher kannst du dort auch schon einige Fragen stellen, die dir durch den Kopf gehen.

Du wirst  dir jetzt bestimmt viele Gedanken machen. Hast du jemandem zum Reden?

Wenn du magst, kannst du mir gern schreiben. Ich bin da und über meine Visitenkarten kannst du mich auch privat anschreiben.

Ich schick dir noch ein Kompliment, dann müsstest du diese Benachrichtigung sehen können.

Wenn nicht, schreib doch einfach hier einen Kommentar.

Ich wünsch dir in jedem Fall alles Gute

Sophie

mellylove 
Fragesteller
 11.05.2017, 08:27

Dankeschön 

Ja ich habe jemanden zum reden meine Freundin und Freund.

Es ist alles super. Meinen Eltern will ich es erstmal nicht sagen weil ich mich noch nicht traue aber das kommt noch.

Danke für dein tolle Antwort

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sophie112  12.05.2017, 15:02
@mellylove

Hey Mellylove,

"Alles super..." das freut mich! Danke, dass du geantwortet hast. Da wünsch ich dir von Herzen weiterhin alles Gute!

Da liegen jetzt bestimmt spannende Monate vor dir!

Liebe Grüße

Sophie

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Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die das genau regelt.

Die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hat in ihrer Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger als Empfehlung erarbeitet, dass bei über 16-Jährigen der Arzt davon ausgehen kann, dass die Patientin einwilligungsfähig ist und damit auch eine
Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern gilt.

Zwischen 14 und 16 Jahren hält die DGGG eine sorgfältige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit der Patientin für notwendig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Mädchen in diesem Alter schon so reif ist, dass die Eltern nicht mehr hinzugezogen werden müssen.

So gibt es also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ärzte und es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er einer Minderjährigen die nötige geistige und sittliche Reife zutraut, die Bedeutung und Tragweite eines Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen.

Alles Gute für dich!

Du kannst alleine dort hin

mellylove 
Fragesteller
 06.05.2017, 03:33

Danke

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