mit 15 bei dm aushelfen?

3 Antworten

Grundsätzlich können 15 Jährige 450-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs ausüben. 

Bei Beschäftigungen von Jugendlichen unter 18 Jahren ist aber das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Ein Jugendlicher ist, wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist. Doch wer noch voll schulpflichtig ist, gilt als Kind im Sinne des JArbSchG. Das bedeutet, dass Minijobs nur mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten und nur leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausgeübt werden dürfen.

Möglicherweise kommt ansonsten auch ein Job im privaten Haushalt in Betracht? 

Auf der Homepage der Haushaltsjob-Börse kann man unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anbieten oder auch suchen. Diese Tätigkeiten kann man auch neben der Schule verrichten. Einfach mal rein schauen :-).

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglich ist das. Ob du eingestellt wirst, bestimmt alleine der dortige Marktleiter.

Ab 15 ist das rechtlich okay. Bewirb dich und schau, was dabei rauskommt.