Mietrecht: Wer zahlt für den 3. Ablesetermin?

6 Antworten

Überlege mal, wie oft der Handwerker kommen müsste bei einem 20 Parteien-Miethaus?

Andere Leute sind auch nicht zu Hause, weil sie im Krankenhaus sind, auf Geschäftsreise, im Urlaub oder unabkömmlich vom Arbeitsplatz.

Soll der Vermieter auf den Kosten

"sitzen bleiben"?

Zunächst mal besteht zwischen dir und der Firma kein Rechtsverhältnis, du hast die Firma nicht beauftragt. Somit gibt es auch keine Rechtsgrundlage, mit der die Firma von dir Geld verlangen kann. Wenn Kosten für den 3. Termin anfallen sollten, dann können diese nur an den Auftraggeber, also deinen Vermieter gerichtet werden.

Es wäre dann also der Vermieter, der diese Kosten gemäß §280 BGB als Schadenersatz von dir zurück bekommen möchte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass du den Schaden verschuldet hast.

Das Verschulden ist jedoch nicht dadurch gegeben, dass du den Termin abgesagt hast. Dadurch ist nämlich kein Schaden entstanden, weil man einen anderen Termin vereinbaren konnte. Die Schuldhaftigkeit ist nur dann gegeben, wenn du nicht absagst und der Mitarbeiter bei dir umsonst vor der Tür steht.

Für den Zählertausch gilt das Gleiche wie für alle anderen Reparaturen, Zählerablesungen etc. Man muss dies als Mieter ermöglichen. Dabei hat ein Vermieter aber auch die Gewohnheiten des Mieters zu berücksichtigen, wodurch ein Termin in gegenseitiger Absprache gefunden werden muss und nicht einseitig vorgegeben werden kann.

In diesem Artikel geht es zwar um das Heizung ablesen, aber ich denke das fällt in die gleiche Kategorie.

https://www.welt.de/wams_print/article3166800/Ein-neuer-Termin-ist-gutes-Recht-des-Mieters.html

Erst bei einem dritten Termin darf mit zusätzlichen Kosten für den Mieter gedroht werden. Ob der Mieter am Ende diese wirklich bezahlen muss, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter ohne eigenes Verschulden - zum Beispiel wegen eines nicht vorhersehbaren Krankenhausaufenthalts - die Termine nicht wahrnehmen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht.

Bei uns sollen die Rauchmelder überprüft werden.

Ista hat anscheinend jetzt eine neue Masche. Es werden keine Terminkarten in den Briefkästen verteilt. Nein. Es werden auch keine Aushänge mehr an das schwarze Brett gehangen. Aber dann auf einmal hat man ein Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft im Briefkasten: "letzte Aufforderung"!!! Es wird einem unterstellt, man hätte keine Termine mit der ISTA wahrgenommen! Wie denn, wenn keine Termine verteilt wurden? Und wenn man den "letzten" Termin nun auch nicht wahrnimmt, dann hat man die Kosten selbst zu tragen! So kann man die Mieter wirklich schön verarschen und unter Druck setzen. Es ist einfach nur grausam, was aus dieser Welt geworden ist.

Wenn das Unternehmen bei jeder Wohneinheit drei Termine vereinbaren müsste, würden sie nie fertig werden.

Deshalb hätten Sie jemand finden müssen, der einen der beiden Termine für Sie übernimmt.

Die Kosten für den dritten Termin gehen definitiv zu Ihren Lasten und das ist auch gut so!