Vorladung von Staatanwalt ,Termin per Telefon abgesagt?
meine freundin hat per telefon gesagt das sie den Termin nicht wahrnehmen wird und keine Aussage als beschuldigte machen möchte.
Sie hat sich umentschieden und möchte zu dem termin gehen.
kann man bei der polizei nochmal anrufen und einen neuen termin nachfragen ?
Kam die Vorladung jetzt von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei?
Staatanwalt man muss nicht hingehen als Beschuldigte sie. hat nochmal nachgrfragt gehabt
5 Antworten
Kommt die Vorladung von der Staatsanwaltschaft, ist Erscheinen Pflicht. Das hat nichts damit zu tun, dass du als Beschuldigter nicht aussagen musst. Aber den Termin musst du wahrnehmen. Du kannst um Verlegen des Termins bitten, ändert aber nichts an der Verpflichtung.
Nur bei Ladungen der Polizei kannst du entscheiden, ob du folgst oder nicht.
Gehst du nicht zu einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft, kannst du zwangsweise vorgeführt werden.
Geh hin, und nach dem Feststellen deiner Personalien sagst du, dass du zur Sache nichts aussagen wirst, und haust wieder ab. So bekommst du keine Schwierigkeiten.
Die Polizistin am Telefon meinte es sei keine Pflicht zukommen obwohl es vom Staatsanwalt kommt, vorallem die haben die Vorladung komplett Falsch gesendet wo nichts vom Staatsanwalt drauf stand erst as sie angerufen hat wurde ihr das mitgeteilt das es sei ein Fehler von denen ist .... statt Beschuldigte stand Vorladung als Zeuge unglaublich einfach !!!!
Staatanwalt man muss nicht hingehen als Beschuldigte sie. hat nochmal nachgrfragt gehabt
Das ist so grundsätzlich nicht richtig, genau deshalb hatte ich nochmal nachgefragt, von wem die Vorladung kam.
Einladungen der Polizei muss man als Beschuldigter grundsätzlich nicht befolgen. Vorladungen der Staatsanwaltschaft hingegen muss er nachkommen: § 163a Abs. 3 StPO
Wenn der Beschuldigte bereits im Vorfeld mitteilt, dass er keine Aussage machen wird, kann die Staatsanwaltschaft die Ladung wieder aufheben. Das muss sie aber nicht. Daher sollte sich deine Freundin die Aufhebung der Vorladung unbedingt schriftlich geben lassen.
Und wenn sie jetzt doch eine Aussage machen möchte, kann sie einfach den zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft anrufen und um einen neuen Termin bitte. Ich würde ihr aber dringend empfehlen, keine Aussage zu machen, ohne die Akten zu kennen und je nach Tatvorwurf ggf. einen Anwalt einzuschalten.
Gut, das kann man machen. Sie sollte allerdings aufpassen, was sie sagt. Weniger ist mehr.
Dann ging das Ganze wohl bereits an die Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat damit gar nichts mehr zu tun. Als Beschuldigte wird man sie zur Verhandlung bringen, ob sie will oder nicht.
klappe halten und sofort einen Anwalt einschalten. Der wird akteneinsicht nehmen und dann eine Empfehlung abgeben ob und wie man sich äussern sollte
Ergänzung: Der Vorladung muss allerdings Folge geleistet werden. Der Anwalt sollt eam besten direkt mitkommen
Das war eigentlich eine gute Entscheidung. Solche Befragungen sollte man nie ohne anwaltliche Beratung wahrnehmen.
Ansonsten wird die Polizei wohl nichts dagegen haben, wenn die Dame doch eine Aussage machen möchte.
Sie will eine Aussage machen in dem sie die ganze zeit sagen wird das sie es nicht war !
Das ist doch Blödsinn, das kann sie der Staatsanwaltschaft auch schriftlich mitteilen. Damit die StA etwas damit anfangen kann, wird sie doch deutlich konkreter werden müssen. Und da sollte sie schon genau wissen, welche Aussagen sinnvoll sind und welche nicht.
Das war eigentlich eine gute Entscheidung.
Nö, war es nicht, denn eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft muss Folge geleistet werden.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren muss man einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nicht Folge leisten.
Das ist definitiv falsch, das kannst du auch leicht recherchieren. Kleine Hilfe:
1. Vorladung durch die Polizei
Erfolgt die Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter durch die Polizei, so sind Sie nicht verpflichtet dieser nachzukommen. Entweder Sie melden sich auf die Vorladung hin überhaupt nicht oder Sie teilen kurz schriftlich mit, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen werden. Unter keinen Umständen sollten Sie sich in ein Gespräch verwickeln lassen oder sonstige Aussagen gegenüber den Polizeibeamten tätigen. Auch einer Begründung der Absage bedarf es nicht. Selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit der Absage des Termins beauftragen. Dieser kann die Gelegenheit sogleich zur ersten Informationsbeschaffung bei der Polizei nutzen.
2. Vorladung durch Staatsanwaltschaft und Gericht
Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist hingegen Folge zu leisten, da diesen gegenüber eine Erscheinenspflicht besteht – aber keine Aussagepflicht. Im Falle des Nicht-Erscheinens kann die Vorladung über das Mittel der zwangsweisen Vorführung umgesetzt werden. Bei Verhinderung sollten Sie, um einer zwangsweisen Vorführung entgegenzuwirken, dies der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitteilen.
Quelle (eine von ungefähr 100):
https://www.strafrecht-nuernberg.de/information/vorladung-zur-vernehmung/
Es geht darum das betrüger auf ihre name bei ebay sachen verkauft haben geld von den Menschen abgezogen haben und die angeblichen sachen NIE gesendet haben. Es gibt weder Kontoauszüge oder sonst wo man es sehen kann das Sie es war deswegen möchte Sie hingehen um nochmal klar zustellen das sie es nicht war !