Termin ohne Eltern wahrnehmen?

2 Antworten

Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sollte man grundsätzlich eher nicht Folge leisten.

Egal, wie unschuldig man ist: die Gefahr, sich dort um Kopf und Kragen zu reden, ist einfach viel zu groß!

Die dürfen dich eigendlich nur mit Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigter zum Sachverhalt befragen, da du noch keine 18 Jahre alt bist.

Und du musst grundsätzlich überhaupt garnichts sagen. Wenn du dich entscheidest auszusagen, nur mit vorheriger Absprache und der Anwesenheit deines Rechtsanwaltes im eigenen Interesse.

An sonsten ist es besser nichts zu sagen und von seinem Aussageverweigerrungsrecht Gebrauch machen. Egal was sie glauben zu wissen oder das sie dir androhen (erhöhtes Strafmaß...).

Die Polizei ist jetzt nicht dein Freund, denke da immer dran. Alles was du aussagst, wird versucht gegen dich zu verwenden, also besser garnicht darauf einlassen. Das ist dein gutes Recht.


Aymanelkhadir 
Fragesteller
 22.02.2020, 12:50

danke erstmal

aber die Sache ist die ich bin wirklich unschuldig ich war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort

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Zwart  22.02.2020, 13:02
@Aymanelkhadir

Die Polizei muss dir die Schuld nachweisen können damit überhaupt Anklage erhoben werden kann. Du bist jetzt Tatverdächtiger und musst dich nicht irgendwie selbst belasten, egal ob schuldig oder nicht. Das ist das Ziel der Vorladung.

Es währe kontraproduktiv, selbst dann wenn dir nur eine Mitschuld nachgewiesen werden könnte. Da du dir dessen aber nicht sicher sein kannst, solltest du dich besser nicht äußern, zumindest nicht ohne Anwalt. Die versuchen dir aus allem einen Strick zu drehen.

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