Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?

5 Antworten

Die Versicherung es Vermieters weiß ganz genau Bescheid, wieviel Dir zusteht, aber Du musst es auch verlangen. Verlange, ggf. über Rechtsanwalt die passende Mietminderung für die 3 Wochen, in denen die Wohnung praktisch unbewohnbar war. Die gesundheitlichen Folgen hast Du Dir selbst zu zu schreiben, denn zumindest nachts hättest Du in eine Pension ausweichen können auf Kosten der Versicherung, bzw. finanziert durch die geminderte Miete (100 %!). Davon geht man in so einem Fall in der Regel aus.

Dass nun der Fußbodenbelag auf dem blanken Estrich fehlt, ergibt bestimmt keine so große Minderung. Spätestens nach den Wochen Trocknung, als gemessen wurde, wie trocken der Boden ist, hättest du selbst was drauflegen können, was Zementstaub zuverlässig abhält, bis der neue Bodenbelag kommt. Der Vermieter kann auch nicht zaubern, aber ihn mal anfragen, was er dafür zu tun gedenkt, hätte man vielleicht können. Oder selbst aktiv werden:

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11,95 € für eine Menge, die Dich über viele Wochen bringt. Vom Vermieter erstatten lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die größte Minderung wäre beim Betrieb der Trockner möglich gewesen. Diese Beeinträchtigung dürfte deutlich höher sein, als der fehlende Fußboden.

Letztendlich bleibt hier nur der Gang zu einem Fachanwalt. Ich bin mir aber sicher, dass der fehlende Bodenbelag nur zu einer geringfügigen Minderung von vielleicht 10% führen kann.

Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. 

Da musst Du dir keine Gedanken machen. Diese Minderungen werden in der Regel von der Gebäudeversicherung getragen.

 In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen.

Ich hoffe, die Geräte hatten einen integrierten Stromzähler? bei 3 Wochen und vielleicht 3 Trocknern können hier gut und gern mal > 500 € an Stromkosten zusammen kommen.

aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.

Wenn Du sicher gehen willst, befrag einen Anwalt oder Mieterverein. Das kann man als Nichtbeteiligter nicht einschätzen

Für die Zeit des Betriebes der Trockner darf die Miete um 100% gemindert werden, danach um 50% bis der Boden wieder in Ordnung ist. Dazu kommt noch die Erstattung der Stromkosten. U.U. auch die Kosten einer zeitweiligen Unterkunft außerhalb der Wohnung sowie Schäden an dem Mobiliar.Da es sich hier um Leitungswasserschaden handelt, könntest du zu Schäden an deinem Eigentum mit deiner Hausratversicherung ins Geschäft kommen. Die Zahlt den Wiederbeschaffungspreis, die Gebäudeversicherung nur den Zeitwert (n.m.K.).

für mich ist die Wohnung nicht bewohnbar, der Vermieter sollte eine Ausgleichswohnung beschaffen, du zahlst weiterhin die Miete, und zahlt für die Unterkunft.

bwhoch2  24.11.2020, 13:39

Jetzt ist sie wieder bewohnbar. Mit den Trocknungsgeräten war sie es definitiv nicht. Die Folgen spürt die Evi jetzt. Hätte nicht sein müssen!

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