Wasserschaden Wohnung?

4 Antworten

Wenn es aus der Heizung kommt, kann es kein Eigenverschulden sein und der Vermieter ist für die Reparatur zuständig.

könnte das Dach auch sein

Da das ein Problem der Anlage ist zahlt das allein der Vermieter den das ist sein Eigentum zb auf dem dach steht zb ein Ausdehnungsgefäß auch dafür ist der Vermieter zuständig!

Eigenverschulden ist es nur wen du da was Kaput gemacht hättest außerdem wen das der ganze Dachboden ist kann das dach auch undicht sein! In beiden fällen ist alleine der Vermieter zuständig!

Je nach dem ob der Fehler ein Verschulden ist zahlt zb auch die heizungs Firma bzw der Versicherung! Oder die Versicherung des Vermieters zb bei den Schäden an euren Sachen!

Meines Wissens zwei geteilt.

Fest verbautes übernimmt die Wasserschadensversicherung des Vermieters, während Möbel und anderes wohl eure Hausrat übernehmen muss.

Hängt aber auch ggfs. vom Verursacherprinzip noch ab. Ist manchmal schwer zu entscheiden.