Mietkaution von der gemeinsamen Wohnung vom Ex-Freund zurückfordern wenn man als einziger auszieht
Hallo, Ich steckte vor einiger Zeit in einer Zwickmühle... Folgender Sachverhalt: Mein Ex Lebensgefährte und ich haben uns vor über 1,5 Jahren auseinandergelebt und getrennt. Wir hatten vor gut 3,5 Jahren einen befristeten Mietvertrag gemeinsam für eine Wohnung unterschrieben. Ich hatte die komplette Kaution bezahlt, was ich auch durch einen Überweisungsträger beweisen kann. Er wollte in der gemeinsamen Wohnung bleiben, deshalb bin ich alleine ausgezogen. Hatte mich im Anschluss darum bemüht erstmal aus dem Mietvertrag herauszukommen, damit ich für die Wohnung nicht mehr verantwortlich bin. Das erwies sich anfangs als schwierig, da mein Ex für den Vermieter als alleiniger Mieter in puncto Sicherheit nicht ausreichte. Erst als mein Ex eine neue Frau kennenlernte und diese zu ihm zog gab es jemand der quasi mich als Zweitmieter im Mietvertrag ersetzen konnte. Daraufhin hat der Vermieter den alten Mietvertrag umgeschrieben. Also mich entfernt und einen neuen Vertrag mit dem Namen meines Ex und seiner Freundin aufgesetzt. Wurde alles per Unterschrift festgehalten.
Wir hatten ansonsten ein gutes Verhältnis und er beteuerte mir mehrfach telefonisch und per Mail, dass er die von mir vorgestreckte Kaution an mich auszahlt, die der Vermieter logischerweise weiterhin einbehalten hat, sobald er etwas zusammengespart hat. Aber bis heute, nach fast einem Jahr, hält er mich mit leeren Sprüchen hin. Aber was hätte ich damals tun sollen? Klar, ich hätte die Umschreibung des Mietvertrags im Innenverhältnis zu meinem Ex mit einer schriftlichen Vereinbarung, dass er mir im Gegenzug die von mir gezahlte Kaution auszahlt, verknüpfen können. Aber ich bin diejenige die sich getrennt hat und unter alles einen schnellen Schlusstrich ziehen wollte. Er hätte aber erstens nie den Mietvertrag mit mir gemeinsam gekündigt, weil er weiter in der Wohnung leben möchte. Zweitens hätte er nie so einer Zusatzvereinbarung bei der Umschreibung des Mietvertrags zugestimmt. Demzufolge wäre ich weiterhin im Mietvertrag gestanden und somit weiterhin für die Wohnung mitverantwortlich. Er sitzt am längeren Hebel. Er hätte es in Kauf genommen, dass ich auf dem Papier weiterhin Mitmieter bin. Aber mal ehrlich, wer würde sich darauf längerfristig einlassen? Zumal ich jetzt mehrere 100km entfernt wohne, könnte ich stand heute nicht kontrollieren, was er mit der Wohnung anstellt. Würde ja als eingetragener Mitmieter mithaften, wenn mit der Wohnung etwas passieren würde. Also bin ich das Risiko eingegangen mich erstmal aus dem Mietvertrag entfernen zu lassen und zu hoffen, dass er zu seinem Wort steht und mir die Kaution in absehbarer Zeit freiwillig zurückzahlt. Wie stehen meine Chancen, unter Berücksichtigung aller hier genannten Fakten, ihn juristisch zur Auszahlung der Kaution zu bewegen? Wir reden hier immerhin über rund 2000 EUR.
6 Antworten
Wende dich an den Vermieter. Mit Ende des Vertrages muss er die Kaution zurückzahlen. Die neuen Mieter müssen dann bei Unterschrift die Kaution neu bezahlen. Dass zufällig einer der alten Mieter auch einer der neuen Mieter ist, ändert nichts daran.
Natürlich. Vertrag 1 war mit Fragestellerin und Ex-Freund, Vertrag 2 ist mit Ex-Freund und neuer Freundin. Ob der Vertrag jetzt völlig neu aufgesetzt wird oder einfach nur der Name durchgestrichen und geändert wird, tut doch eigentlich nichts zur Sache.
Weil einer der beiden Mieter, also mein Ex, in der Wohnung verbleibt und der Mietvertrag nur in diesem Punkt umgeschrieben wurde ist es völlig handelsüblich, dass der Vermieter die Kaution weiterhin einbehält. Ist ja keine zu 100% neue Mietpartei, die da in die Wohnung einzieht. Deshalb steht auch bei dem umgeschriebenen Vertrag, dass der ausziehende Mitmieter gegenüber dem Vermieter keine Kautionsauszahlungsansprüche hat. Warum auch? Dem Vermieter ist es damals beim Einzug egal gewesen, wer wieviel zu der Kaution beigetragen hat. Und das ist es ihm jetzt auch, wenn nur einer der zwei ursprünglichen Mieter aussteigt. Es ist nicht die Aufgabe des Vermieters jetztmherauszufinden, wem welcher Anteil der Kaution zusteht. Geschweige denn, dem ausziehenden Teil seinen Anteil auszuzahlen. Ich habe auch Verständnis für diesen juristischen Ansatz. Es ist einzig und allein ein Problem zwischen mir und meinem Ex. Aber ich weiß halt nicht wie gut meine Chancen stehen, dieses Geld von ihm einzuklagen. Fest steht nur ein Fakt: er ist noch in der Wohnung und die Kaution dient nur noch ihm.
Selbst wenn man einen Vertrag "umschreibt" ist das nichts anderes, als dass ein Vertrag endet und ein neuer Vertrag beginnt.
Frag doch bitte einen Fachanwalt für Vertragsrecht, dann weißt Du alles ganz genau!
Selbst wenn Du hier alle Einzelheiten genauestens auflistest, ersetzt das noch keine realistische Rechtsberatung, wenn hier jemand antwortet!
Geh zum Fachmann und viel Erfolg ;-)
ja, du hast durch die mails ja schriftlich die akzeptanz deines ex was die schuldung angeht....setzte ihm ein frist von zwei monaten...wenn er dann nicht zahlt, schicke eine mahnung...dann erwirke einen mahnbescheid gegen ihn...lass dich nicht ausnutzen...
Juristisch sehe ich keine Chance etwas zu holen. Das Geld liegt auf dem Kautionskonto und wird erst nach Ende des Mietverhältnisses ausbezahlt. (im Besten Fall natürlich). Du kannst nur versuchen , deinen Ex dazu zu bekommen , das in dem Fall des Auszug, die Kaution an dich direkt ausbezahlt wird..
Ja das weiß ich auch, das juristische Hilfe der Beste Weg ist, das zu klären. Aber mich interessiert eine Tendenz, bevor ich die 200 EUR SB bei meiner Rechtsschutz zum Fenster rauswerfe. Es ist so verzwickt. Wenn ich damals den juristischen Weg gegangen wäre ihn zu einer schriftlichen Vereinbarung der Auszahlung in Verbindung mit der Mietvertragsänderung zu bringen, dann hätte sich das Wochen bzw. Monate hingezogen. Wer weiß was er während dieser Zeit aus Trotz mit der Wohnung gemacht hätte, solange ich da noch mithafte. Oder jetzt der von mir eingeschlagene Weg. Bin zwar aus dem Mietvertrag raus, muss aber meinem Ex wegen der Kaution hinterherlaufen. So oder so ist man der Dumme.
Der Vertrag wurde doch bislang gar nicht beendet.