Mietkaution von der gemeinsamen Wohnung vom Ex-Freund zurückfordern wenn man als einziger auszieht

6 Antworten

Wende dich an den Vermieter. Mit Ende des Vertrages muss er die Kaution zurückzahlen. Die neuen Mieter müssen dann bei Unterschrift die Kaution neu bezahlen. Dass zufällig einer der alten Mieter auch einer der neuen Mieter ist, ändert nichts daran.

DerCAM  17.11.2013, 10:49

Der Vertrag wurde doch bislang gar nicht beendet.

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ErsterSchnee  17.11.2013, 12:49
@DerCAM

Natürlich. Vertrag 1 war mit Fragestellerin und Ex-Freund, Vertrag 2 ist mit Ex-Freund und neuer Freundin. Ob der Vertrag jetzt völlig neu aufgesetzt wird oder einfach nur der Name durchgestrichen und geändert wird, tut doch eigentlich nichts zur Sache.

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Svesta 
Fragesteller
 17.11.2013, 13:19
@ErsterSchnee

Weil einer der beiden Mieter, also mein Ex, in der Wohnung verbleibt und der Mietvertrag nur in diesem Punkt umgeschrieben wurde ist es völlig handelsüblich, dass der Vermieter die Kaution weiterhin einbehält. Ist ja keine zu 100% neue Mietpartei, die da in die Wohnung einzieht. Deshalb steht auch bei dem umgeschriebenen Vertrag, dass der ausziehende Mitmieter gegenüber dem Vermieter keine Kautionsauszahlungsansprüche hat. Warum auch? Dem Vermieter ist es damals beim Einzug egal gewesen, wer wieviel zu der Kaution beigetragen hat. Und das ist es ihm jetzt auch, wenn nur einer der zwei ursprünglichen Mieter aussteigt. Es ist nicht die Aufgabe des Vermieters jetztmherauszufinden, wem welcher Anteil der Kaution zusteht. Geschweige denn, dem ausziehenden Teil seinen Anteil auszuzahlen. Ich habe auch Verständnis für diesen juristischen Ansatz. Es ist einzig und allein ein Problem zwischen mir und meinem Ex. Aber ich weiß halt nicht wie gut meine Chancen stehen, dieses Geld von ihm einzuklagen. Fest steht nur ein Fakt: er ist noch in der Wohnung und die Kaution dient nur noch ihm.

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ErsterSchnee  17.11.2013, 20:08
@Svesta

Selbst wenn man einen Vertrag "umschreibt" ist das nichts anderes, als dass ein Vertrag endet und ein neuer Vertrag beginnt.

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Frag doch bitte einen Fachanwalt für Vertragsrecht, dann weißt Du alles ganz genau!

Selbst wenn Du hier alle Einzelheiten genauestens auflistest, ersetzt das noch keine realistische Rechtsberatung, wenn hier jemand antwortet!

Geh zum Fachmann und viel Erfolg ;-)

ja, du hast durch die mails ja schriftlich die akzeptanz deines ex was die schuldung angeht....setzte ihm ein frist von zwei monaten...wenn er dann nicht zahlt, schicke eine mahnung...dann erwirke einen mahnbescheid gegen ihn...lass dich nicht ausnutzen...

Juristisch sehe ich keine Chance etwas zu holen. Das Geld liegt auf dem Kautionskonto und wird erst nach Ende des Mietverhältnisses ausbezahlt. (im Besten Fall natürlich). Du kannst nur versuchen , deinen Ex dazu zu bekommen , das in dem Fall des Auszug, die Kaution an dich direkt ausbezahlt wird..

Ja das weiß ich auch, das juristische Hilfe der Beste Weg ist, das zu klären. Aber mich interessiert eine Tendenz, bevor ich die 200 EUR SB bei meiner Rechtsschutz zum Fenster rauswerfe. Es ist so verzwickt. Wenn ich damals den juristischen Weg gegangen wäre ihn zu einer schriftlichen Vereinbarung der Auszahlung in Verbindung mit der Mietvertragsänderung zu bringen, dann hätte sich das Wochen bzw. Monate hingezogen. Wer weiß was er während dieser Zeit aus Trotz mit der Wohnung gemacht hätte, solange ich da noch mithafte. Oder jetzt der von mir eingeschlagene Weg. Bin zwar aus dem Mietvertrag raus, muss aber meinem Ex wegen der Kaution hinterherlaufen. So oder so ist man der Dumme.