Miete und hartz4?


13.03.2021, 01:03

Ps wir sind 5 Personen

6 Antworten

Die § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden von deiner Gemeinde übernommen, nicht von deinem Bundesland (außer in Stadtstaaten ;-).

Wenn ich nach "alg II köln miete" google, kommt das heraus:

So sah es Anfang 2020 in Köln aus.

Wenn ich nach "alg II bonn miete" google, kommt das heraus.

Und so weiter.

Aber das gilt nur für die Wohnung, in der man schon wohnt. Wenn man umzieht, greift Absatz 1 Satz 2 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

Daher sollte man vor einer Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag Absatz 4 § 22 beachten:

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es kommt darauf an wo ihr wohnt, wie viele Personen ihr seid und darauf, ob der Umzug nach den Richtlinien des SGB - ll erforderlich ist und natürlich was an eigenem anrechenbarem Einkommen vorhanden ist.

Gibst du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in der ihr wohnt bzw. eine Wohnung sucht und da solltest du dann die Bruttokaltmiete finden, darin ist die Grundmiete und die kalten Nebenkosten ohne Heizkosten und ggf. Wasser / Abwasser enthalten, diese kämen dann separat noch dazu.

Auf jeden Fall sollte vorher ein schriftlicher Antrag gestellt werden und wenn man auf jeden Euro und jede mögliche Hilfe angewiesen ist, sollte man einen Mietvertrag erst nach schriftlicher Zusage für die Kostenübernahme unterschreiben.

Einen Umzug kann euch zwar keiner verbieten, auch nicht das unterschreiben eines Mietvertrags, aber wenn ihr das ohne die Zustimmung des Jobcenters machen würdet und nach dem Umzug im Zuständigkeitsbereich des jetzigen Jobcenters bleiben würdet, dann würdet ihr vom Jobcenter im Regelfall erst einmal keine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen.

Dann würde es zusätzlich normalerweise auch ein evtl. benötigtes zinsloses Darlehen für die Kaution nicht geben und eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstet ihr wahrscheinlich dann auch übernehmen.

Es würde dann vom Jobcenter im Regelfall nur die bisher bewilligte bzw. angemessene Miete weiter geben, die zur Berechnung eures Bedarfs herangezogen wurde, einen evtl. Differenzbetrag müsstet ihr dann selber zuzahlen.

Wenn ihr also angenommen mit eurem anrechenbarem Einkommen gerade einmal eure Regelbedarfe für die Lebensunterhalte decken könnt und die volle angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete vom Jobcenter bekommt, der Umzug als notwendig anerkannt und bewilligt wird, dann würde auch die angemessene KDU - voll übernommen.

Also hier kommt es jetzt drauf an, wie viele Personen ihr genau seid; einer Person stehen meist ca 50 qm zu mit nem ca Preis der Warmmiete von 400

bei ner Bedarfsgemeinschaft wird aber zusammen gerechnet, bei ner Wg nicht, ebenfalls is es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher kommt es schon darauf an wie viele ihr gesamt seid und wohin ihr zieht.

Nabilderhallo 
Fragesteller
 13.03.2021, 00:57

Also wir sind 5 Personen und wohnen in nrw

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ewigsuzu  13.03.2021, 01:11
@Nabilderhallo

Achja ähm Landkreis hat da die Endsumme, kannst einfach ne Email ans Jobcenter schicken und nach ner Liste fragen, oder online danach schauen.

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Ihr müßt beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt nachfragen,wie hoch die Miete maximal sein darf.

Ob die genannten 1.000 € bezahlt werden, hängt von mehreren Umständen ab und läßt sich pauschal nicht beantworten.

kommt drauf an, wie viele ihr seid und wie der mietspiegel bei euch ist