Miete um 300€ erhöht, geht das?
Guten Morgen.
Ich habe ein großes Problem und brauche euere Meinung. Ich wohne seit 2017 in eine 77 Quadrat Meter große Wohnung. Die Miete war 650 € nun wurde die Wohnung verkauft , und der neue Vermieter hat die Miete um 300 € erhöht auf 950 €. Er hat an der Wohnung nichts verändert aber will mehr Miete haben. Darf er des machen. ? Und einen neuen Mietvertrag hat er auch gleich mitgebracht. Ist sowas möglich ? Hat jemand Erfahrungen in diesen Bereich? Ich freue mich für jede Antwort. Mfg
10 Antworten
Das darf er auf keinen Fall!!!
Hayabusa661 hat da schon richtig zitiert. "Zum einen müsse die letzte Mieterhöhung mindestens zwölf Monate zurückliegen. Zum anderen dürfe die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent heraufgesetzt werden".
20% auf deine 650€ sind 780€. Das wäre dann die absolute Obergrenze und darf dann die nächsten 3 Jahre gar nicht mehr erhöht werden, weil er die 20% schon komplett ausgeschöpft hat, die für einen Zeitraum von 3 Jahren möglich sind.
Halt ihm das vor die Nase -> § 558 Abs. 3 BGB
Ich würde ihn direkt damit konfrontieren. Frag ihn am besten, wie diese Erhöhung zustande kommt und auf welcher Rechtsgrundlage sie basiert.
Gar nichts sollte hier gefragt werden. Weder dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen noch widersprechen und den neuen Mietvertrag in den Papierkorb entsorgen. Einzugsermächtigungen vorsorglich kündigen. Diesem Vermieterterror kann nur so entgegnet werden.
Der Verkäufer kann, wenn er denn im Grundbuch steht (Umschreibung dauert bei uns rd 12 Monate), die Miete um 15% erhöhen, und um Zustimmung bitten.
Er kann natürlich auch einen neuen Mietvertrag aushandeln, nur, wozu. Es gibt doch einen.
Merke, der Kaufpreis orientiert sich an der bisherigen/alten Miete!
Verweigere die Unterschrift unter dem "neuen" Mietvertrag, denn das ist Wucher. Solange du nichts unterschreibst, hat er keine handhabe...er müsste die Mieterhöhung nämlich einklagen und würde vor Gericht damit scheitern.
Das scheint er zu wissen, sonst hätte er keinen "neuen" Vertrag mitgebracht!
Der alte Vertrag hat Bestand und solange du dich nicht für dumm verkaufen und zu einer Unterschrift auf etwas anderem breit schlagen lässt, ist alles gut.
Du musst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben und solltest das auch auf keinen Fall tun. Dein bisheriger Mietvertrag gilt weiter auch nach dem Verkauf des Hauses.
Die Miete kann er maximal um 20% erhöhen. Dieses Mieterhöhungsverlangen muss er
- rechtzeitig ankündigen
- begründen
Die Mieterhöhung ist zustimmungspflichtig und wenn du dem nicht zustimmst müsste der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen vor Gericht klären lassen. Siehe 558 ff. BGB
Laut dem Gesetzgeber darf der Vermieter alle 3 Jahre das, auch wenn ein neuer Vermieter das Haus übernommen hat.
Allerdings sind 300 € zuviel, er darf nur 20 % erhöhen und das wären 130 € leider ist das so.
Klar sind Mietpreiserhöhungen legitim. Aber menschlich verwerflich.
Sind dann auch steigende Preise für andere Güter und Dienstleistungen verwerflich? Oder sind die Inflationsgeschuldet? Was genau macht es denn menschlich verwerflich, wenn ein Vermieter seine Mieteinnahmen entsprechend geltender Regularien an übliche lokale Gegebenheiten angleicht?
Nein, meistens dauert es als Privatbesitzer einer Wohnung mindestens 20 Jahre bis man die Kosten wieder drinnen hat, aber noch keinen Gewinn!
Wieso leider? Die Mietpreiserhöhung ist entweder bereits im Vorfeld vertraglich geregelt und gestaffelt oder dient dem Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist doch beides absolut legitim, sofern es im Rahmen geltender Gesetze bleibt.