Miete um 300€ erhöht, geht das?

10 Antworten

Das darf er auf keinen Fall!!!

Hayabusa661 hat da schon richtig zitiert. "Zum einen müsse die letzte Mieterhöhung mindestens zwölf Monate zurückliegen. Zum anderen dürfe die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent heraufgesetzt werden".

20% auf deine 650€ sind 780€. Das wäre dann die absolute Obergrenze und darf dann die nächsten 3 Jahre gar nicht mehr erhöht werden, weil er die 20% schon komplett ausgeschöpft hat, die für einen Zeitraum von 3 Jahren möglich sind.

Halt ihm das vor die Nase -> § 558 Abs. 3 BGB

Ich würde ihn direkt damit konfrontieren. Frag ihn am besten, wie diese Erhöhung zustande kommt und auf welcher Rechtsgrundlage sie basiert.

Woher ich das weiß:Recherche
Gerhart  10.11.2020, 15:34

Gar nichts sollte hier gefragt werden. Weder dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen noch widersprechen und den neuen Mietvertrag in den Papierkorb entsorgen. Einzugsermächtigungen vorsorglich kündigen. Diesem Vermieterterror kann nur so entgegnet werden.

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Der Verkäufer kann, wenn er denn im Grundbuch steht (Umschreibung dauert bei uns rd 12 Monate), die Miete um 15% erhöhen, und um Zustimmung bitten.

Er kann natürlich auch einen neuen Mietvertrag aushandeln, nur, wozu. Es gibt doch einen.

Merke, der Kaufpreis orientiert sich an der bisherigen/alten Miete!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Verweigere die Unterschrift unter dem "neuen" Mietvertrag, denn das ist Wucher. Solange du nichts unterschreibst, hat er keine handhabe...er müsste die Mieterhöhung nämlich einklagen und würde vor Gericht damit scheitern.

Das scheint er zu wissen, sonst hätte er keinen "neuen" Vertrag mitgebracht!

Der alte Vertrag hat Bestand und solange du dich nicht für dumm verkaufen und zu einer Unterschrift auf etwas anderem breit schlagen lässt, ist alles gut.

Du musst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben und solltest das auch auf keinen Fall tun. Dein bisheriger Mietvertrag gilt weiter auch nach dem Verkauf des Hauses.

Die Miete kann er maximal um 20% erhöhen. Dieses Mieterhöhungsverlangen muss er

  • rechtzeitig ankündigen
  • begründen

Die Mieterhöhung ist zustimmungspflichtig und wenn du dem nicht zustimmst müsste der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen vor Gericht klären lassen. Siehe 558 ff. BGB

Laut dem Gesetzgeber darf der Vermieter alle 3 Jahre das, auch wenn ein neuer Vermieter das Haus übernommen hat.

Allerdings sind 300 € zuviel, er darf nur 20 % erhöhen und das wären 130 € leider ist das so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DameDePique  10.11.2020, 05:41

Wieso leider? Die Mietpreiserhöhung ist entweder bereits im Vorfeld vertraglich geregelt und gestaffelt oder dient dem Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist doch beides absolut legitim, sofern es im Rahmen geltender Gesetze bleibt.

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DameDePique  10.11.2020, 06:16
@rosacanina69

Sind dann auch steigende Preise für andere Güter und Dienstleistungen verwerflich? Oder sind die Inflationsgeschuldet? Was genau macht es denn menschlich verwerflich, wenn ein Vermieter seine Mieteinnahmen entsprechend geltender Regularien an übliche lokale Gegebenheiten angleicht?

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LeoPolitics  10.11.2020, 06:28
@rosacanina69

Nein, meistens dauert es als Privatbesitzer einer Wohnung mindestens 20 Jahre bis man die Kosten wieder drinnen hat, aber noch keinen Gewinn!

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