Menschenwürde und Menschenrechte unterschied?

4 Antworten

Die Würde geht den Rechten voraus.
Weil der Mensch Würde hat, hat er auch Rechte, die diese Würde schützen sollen, und sie zu schützen ist zugleich seine Pflicht.

Was jedoch selten bedacht wird: Wieso und woher der Mensch eigentlich seine Würde hat.

Wer die Menschenwürde - jede und jeder ist wertvoll (egal welche Kultur, Religion, Hautfarbe, Gesellschaftsschicht jemand hat) akzeptiert, der wird für die Menschenrechte einreten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In dreissig Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) garantiert. Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten (Art. 2), denn alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren (Art. 1).
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/

Die Menschenrechte leiten sich aus der Menschenwürde ab. Unsere Verfassung beginnt daher mit Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das GG wurde als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus konzipiert, wo dies nicht so war.

Die Würde ist (auf dem Papier) unantastbar. Das Recht biegen sich manche selber zu. Was aber echt fehlt wäre des Menschen PFLICHT. - Prediger 12:13