Menschenrechte im Grundgesetz?
Ich habe eine Präsentation in Geschichte über die Entstehung der Idee der Menschenrechte und zu diesem Punkt habe ich nicht so wirklich Ahnung was gemeint ist. Habt ihr dazu vlt Ideen ?
6 Antworten
Menschenrechte sind sogenannte vorstaatliche Rechte, die den Menschen von Natur aus zustehen.
Beispiele, die natürlich auch in unserem Grundgesetz zu lesen sind:
- Meinungsfreiheit
- Bekenntnisfreiheit
- Gewissensfreiheit
- Glaubensfreiheit
- Gleichheitsgesetz
- Allgemeine Persönlichkeitsrechte
Zusammen mit den Bürgerrechten (z.B. Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Vereinsfreiheit und Versammlungsfreiheit) bilden die Menschenrechte unsere Grundrechte welche von Artikel 1 bis 19 gehen.
Menschenrechte im Grundgesetz?
Ja, gibt es. Sie stehen in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314
Da schaust du, wie die Idee der Menschenrechte entstanden ist
- in der griechischen und römischen Antike,
- im Christentum,
- in der Zeit der Aufklärung,
und wie Menschenrechte niedergeschrieben wurden
- in der britischen Habeas-Corpus-Akte,
- in der US-Verfassung,
- in der Erkl. der Menschen- und Bürgerrechte 1789,
- in der Verfassung der Paulskirche 1849,
- in der Weimarer Reichsverfassung 1919.
Menschenrechte:
https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/menschenrechte/artikel-1-30/
In Art 1 (2) Grundgesetz bekennt sich das Deutsche Volk zu den Menschenrechten:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122
Mit dem Grundgesetz kommst Du da nicht weit, von Art. 1 mal abgesehen. Bessere Informationen findest Du hier:
https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger