Menschenrechte früher und heute?

2 Antworten

"Früher" waren Rechte nach Kasten oder Bevölkerungsschichten unterteilt, Adel und Klerus durften sich fast alles erlauben, die arme Bevölkerung, Bauern, Handwerker und Tagelöhner fast gar nichts. Das hing natürlich auch damit zusammen, wer in einem Gerichtsverfahren mehr Geld für Anwalt und ggf. Bestechung der Richter bezahlen konnte. Auch gab es geschlechts- und altersbezogene Unterschiede, Frauenrechte - früher vielfach Fehlanzeige. Kinderrechte - unbekannt. Das Recht des Stärkeren galt, und der Stärkere war in der Regel der Mann.

Kommt auf die Epoche und die Region an, mit der du das vergleichen willst. Grundsätzlich ist die Entwicklung der Menschenrechte historisch gesehen aber eine relativ neue Entwicklung, welche neuzeitlich mit der Aufklärung richtig in Schwung kam aber auch einige Vorläufer (z.B. Magna carta libertatum in England) hatte. Gerade Bürgerrechte (also politische Mitbestimmung) wurden aber in vielen Ländern zunächst Männern gewährt und erst mit zeitlicher Verzögerung auch Frauen.