Meisterschule ALG 1 wie geht was?
Hallo zusammen,
ich fange im Januar nächstes Jahr die Meisterschule an.
Bin ab dem 01.10.2021 im Familienbetrieb für 1 Monat angestellt. Da ich dort gut Helfen kann. Bis dahin bin ich Vollzeit beschäftigt seit über 12 Monaten bei meinem jetzigen Arbeitgeber.
Das Gehalt bleibt vom jetzigen Arbeitgeber zum Familienbetrieb fast unverändert.
Bedeutet ich bräuchte ALG 1 von 01.11.21 bis beginn Meisterschule.
Ist das so möglich? Habe ich einen Anspruch? Ich habe immer im Durchschnitt ca 3700€ Brutto verdient, wie hoch ist der ALG1 satz wann?
Während der 2,5 Monate Meisterschule Teil 3+4 besteht ein Anspruch auf BAföG - Jan bis März.
Danach bin ich April bis Oktober wieder Arbeitslos. Da dort kein Unterricht ist. Da besteht ja Theoretisch wieder Anspruch auf ALG1, sehe ich das Richtig???
Dann gibt es ja wieder Bafög....weil der Meisterkurs ja dann wieder geht von:
07.11.2022 bis 02.06.2023.
Wie ist es danach falls man die Prüfung net schafft?
1 Antwort
Wenn Du dir einen ALG - 1 Anspruch erworben hast, unverschuldet arbeitslos wirst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, dann würde es auch ALG - 1 geben.
Du darfst im Leistungsbezug nebenbei nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten und ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 monatlich nur 165 € Netto verdienen und musst dem Arbeitsmarkt an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Kommst Du dann ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 Monate Versicherungspflicht ( Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung ) dann würde der Anspruch bei min. 6 Monaten, max. aber bei 12 Monaten ( unter 50 Jahren ) liegen, wenn Du innerhalb dieser 30 Monate auf min. 24 Monate Versicherungspflicht kommen würdest.
Der ALG - 1 Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, berechnet wird nach dem steuerlichem Bruttoeinkommen, könnte man auch grob mit dem Nettoeinkommen berechnen, genauer geht es mit einem kostenlosen ALG - 1 Rechner aus dem Internet.
Könntest also das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate addieren, einen Durchschnitt ermitteln und davon würdest Du dann z.B. als Single ca. 60 % an ALG - 1 bekommen, müsste min. ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt werden, dann wären es ca. 67 % ALG - 1 Anspruch.
Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann ab der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch genommen werden, sollte man sich keinen neuen Anspruch erworben haben.
Ob man dich dann z.B. ab November 2021 bis zum Beginn deiner Meisterschule vermitteln kann bzw. Du selber etwas findest spielt keine Rolle, Du musst nur deinen guten Willen zeigen und dich der Vermittlung zur Verfügung stellen und ggf. auch in deinen Augen sinnlose Forderungen auf Bewerbungen erfüllen, selbst wenn es fast sicher ist das dich kein Arbeitgeber für solch einen kurzen Zeitraum einstellen wird.
Es sei denn es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung, die Du dann ggf. auch neben deiner Meisterschule weiter machen könntest.
Also nach diesen 2 Monaten hättest Du ja immer noch min. 4 Monate ALG - 1 übrig, die Du dann ab April - Oktober 2022 nehmen könntest, solltest Du dir so viel Anspruch erworben haben.