verfällt der anspruch auf arbeitslosengeld bei wiederaufnahme einer arbeit?
Habe am 1. Mai diesen jahres eine festanstellung angenommen, hatte aber noch anrecht auf 180 tage ALG 1. Sollte mir mein jetziger arbeitgeber kündigen, hätte ich dann immer noch, anrecht auf die 180 tage ALG 1 oder erlöschen diese bei wiederaufnahme einer neuen arbeit ?
Danke für die antworten.
1 Antwort
Nein der Restanpruch bleibt "gutgeschrieben" und kann bei einer erneuten Arbeitslosigkeit in anspruch genommen werden ... außer man hat inzwischen einen neuen (längeren) Anpruch erworben, dann natürlich den ....
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/137.htm
Wann erlischt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Die Tabelle zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zeigt, dass sowohl Lebensalter als auch Beschäftigungsdauer einen wesentlichen Einfluss haben.
Ein bereits bestätigter Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt natürlich mit einem neueren Anspruch. (!!!)
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist u.a. erloschen, wenn nach seiner Entstehung 4 Jahre verstrichen sind. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist von 4 Jahren auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. (!!!)
Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs.
Danke ! Hast du selbst die "Erfahrung" gemacht ? Woher hast du die Info ?