verfällt der anspruch auf arbeitslosengeld bei wiederaufnahme einer arbeit?

1 Antwort

Nein der Restanpruch bleibt "gutgeschrieben" und kann bei einer erneuten Arbeitslosigkeit in anspruch genommen werden ... außer man hat inzwischen einen neuen (längeren) Anpruch erworben, dann natürlich den ....

alg1frage 
Fragesteller
 07.12.2012, 21:02

Danke ! Hast du selbst die "Erfahrung" gemacht ? Woher hast du die Info ?

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frodobeutlin100  07.12.2012, 21:46
@alg1frage

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/137.htm

Wann erlischt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.

Die Tabelle zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zeigt, dass sowohl Lebensalter als auch Beschäftigungsdauer einen wesentlichen Einfluss haben.

Ein bereits bestätigter Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt natürlich mit einem neueren Anspruch. (!!!)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist u.a. erloschen, wenn nach seiner Entstehung 4 Jahre verstrichen sind. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist von 4 Jahren auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. (!!!)

Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs.

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