"Meiner Meinung nach sind Sie ein ......" Beleidigung?

17 Antworten

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Es macht keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt, es gibt lediglich Unterschiede in der Strafverfolgung. Die Beleidigung zieht vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.

Reiswaffel87  24.09.2010, 09:58

Soweit richtig. Die eigentliche Frage war aber, ob ein solcher Ausdruck eine Beleidigung sein kann. Antwort: Ja, das ist eine lupenreine Beleidigung gemäß Paragraph 185 StGB.

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wolfgang1956  17.06.2011, 12:18

Jetzt bin ich aber eine beleidigte Leberwurst :-))

Meiner meinung nach sind sie ein lieber Kerl wäre ja wohl keine Beleidigung …

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Sobald Du es als eine Tatsachenbehauptung formulierst ("Du bist ..." / "Sie sind ..."), ist es eine Beleidigung.

Als Fragestellung ist es keine Beleidigung, denn dann fragst Du ja nur, behauptest es aber nicht.

Eine Frage kann mit JA oder NEIN beantwortet werden.

Wenn Du bei NEIN dann aber sagst, "ach nee?? ich glaub aber doch" hast Du eine Tatsachenbehauptung von Dir gegeben = Beleidigung.

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Besser Du hast bei solch einer Fragestellung wie "Könnte es sein, dass Sie ein A.loch sind" einen glaubwürdigen Zeugen dabei. Denn der Beamte wird ganz sicherlich behaupten, Du hättest eine Tatsachenbehauptung von Dir gegeben.

Deshalb besser:

Denk es dir und schluck's runter. Und beglückwünsche Dich, dass Du so wunderbar diszipliniert warst.

Es gilt definitiv als Beleidigung!

Einem Beamten zu sagen: "Ich meine sie sind ein Volltrottel".

So ist die als Beleidigung zu sehen.

Ob Du nun sagst: "Sie Volltrottel" oder es umschreibst mit dem Zusatz "Meine Meinung" ist völlig irrelevant. Beides ist im Sinne einer Beleidigung!

Und bei einem Beamten wird das Strafmaß einiges höher ausfallen als bei einer Privatperson.

Alleine das Zunge herausstrecken kann bis zu 150 Euro kosten!

Bezeichne einen Beamten als "Wegelagerer" dann sind 450 Euro Strafe drin!!!

Wenn Du einem Beamten Deine Meinung über die Politik erwähnst wird es ihn allerdings nicht interessieren. ;o)

Wenn Du jemandem sagst: "Sie sind ein ...", dann ist das Deine Meinung. Wenn Du sagst: "Meiner Meinung nach sind Sie ein ...", dann ist das somit doppelt gemoppelt. Also: Wenn er will, kann er Dich wegen Beleidigung anzeigen. Oder ebenfalls beleidigen, macht mehr Spaß: "Meiner Meinung nach sind Sie ebenfalls ein ..., und zwar ein viel größeres als ich!"

Wenn sich derjenige dadurch persönlich in seiner Würde bzw. Ehre verletzt fühlt, kann das als Beleidigung zu einer Anzeige führen...